„Für Jugos gesperrt“: Polizist entlassen
weil die Staatsanwaltschaft Klagenfurt die strafrechtlichen Ermittlungen gegen ihn eingestellt hat. Der Polizist war im vergangenen November suspendiert und von der LPD angezeigt worden. Es folgten Ermittlungen gegen den 59-Jährigen wegen des Verdachts der Verhetzung. Dieses Verfahren wurde jedoch zu Jahresbeginn eingestellt worden. Die Äußerung „Für Jugos gesperrt“sei zwar völlig unangebracht, aber keine Straftat. Es habe ein „herabwürdigendes Element“gefehlt, so die Staatsanwaltschaft.
Die Sache, sie hat sich am 20. Oktober 2020 zugetragen, war für den Polizisten damit aber nicht erledigt: Die unabhängige Disziplinarkommission tagte und sprach die Entlassung aus. Von der Bundesdisziplinarbehörde gibt es keinen Kommentar, so der zuständige Senatsvorsitzende Klaus Lamprecht.
war nicht der einzige Grund für die Entlassung des Mannes. Schon zuvor hat der 59-Jährige Dienstrechtsverletzungen begangen und war suspendiert gewesen. „Eine strafrechtliche Verfahrenseinstellung, oder ein Freispruch vor dem Strafgericht bedeuten daher nicht zwangsläufig eine
Einstellung disziplinärer Maßnahmen. In den meisten Fällen wird sogar trotz Ausbleibens strafgerichtlicher Sanktionen eine Disziplinarstrafe verhängt“, so Lamprecht.
In den vergangenen 20 Jahren sind zwei Polizisten in Kärnten entlassen worden: 2014 musste ein Beamter gehen, weil er wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt worden ist. 2017 wurde ein Polizist entlassen, der damals Teil der Staatsverweigerer-Szene war.
Österreichweit gibt es jedes Jahr etwa vier bis fünf Entlassungen aus dem Polizeidienst.