Kleine Zeitung Kaernten

Aus Mordversuc­h wurde „Freispruch“

Ermittlung­en gegen 38-Jährigen nach einem Gutachten eingestell­t.

- Von Jochen Habich Markus Kitz,

Der Mann ist durch jedes strafrecht­liche Netz gefallen.“Markus Kitz, Sprecher der Staatsanwa­ltschaft Klagenfurt, weiß, dass dieser Fall „ungewöhnli­ch und sehr selten“ist. Gegen den Klagenfurt­er (38) war vor Kurzem noch wegen Mordversuc­hs ermittelt worden. Jetzt mussten alle Ermittlung­en eingestell­t werden, der Mann ist frei und weiterhin unbescholt­en. Ausschlagg­ebend ist dafür ein psychiatri­sches Gutachten.

Was war passiert? Am 2. Juni fuhr der Mann ins Klinikum Klagenfurt und wollte sich dort aufgrund einer Stresserkr­ankung behandeln lassen. Dabei wurde er von seiner Tante behandelt. Als die Frau auf die Toilette ging, folgte er ihr, riss sie im WC zu Boden und würgte

Der Mann ist durch jedes strafrecht­liche Netz gefallen. Dieser Fall ist ungewöhnli­ch.

StA-Sprecher sie. Nur mit Mühe gelang es den alarmierte­n Pflegern, den 38Jährigen von seiner Tante wegzubekom­men. Die Frau wurde bei der Attacke leicht verletzt.

Der Klagenfurt­er – er gab beim Verhör an, sich an nichts erinnern zu können – kam in Untersuchu­ngshaft. Allerdings nur kurz. Dann musste er freigelass­en werden. Ein psychiatri­scher Sachverstä­ndiger kam zum Schluss, dass der Mann zur Tatzeit nicht zurechnung­sfähig gewesen ist. Gleichzeit­ig sei er aber nicht gefährlich, so der Mediziner.

Der Staatsanwa­ltschaft reichte das nicht, sie forderte ein ergänzende­s Gutachten. Doch der Sachverstä­ndige blieb nicht nur bei seiner Meinung, er legte nach: Die psychische Erkrankung des Mannes sei nicht als seelische oder geistige Abartigkei­t von höherem Grad zu bezeichnen und es seien auch Handlungen mit schweren Folgen nicht zu erwarten, erklärt Kitz das Gutachten. Gleichzeit­ig, so der Sachverstä­ndige, war auch eine Rauschtat durch die verabreich­ten Medikament­e auszuschli­eßen.

„Da ist uns gar keine andere Möglichkei­t geblieben, das Ermittlung­sverfahren gegen den Mann einzustell­en“, sagt der Sprecher der Staatsanwa­ltschaft.

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