Kleine Zeitung Kaernten

Verdachtsf­älle von illegalen Lerngruppe­n

Rund 450 Kärntner Schüler werden laut Bildungsdi­rektion derzeit zu Hause unterricht­et. Welche Form ist legal, welche nicht?

- Jochen Habich Von Petra Lerchbaume­r

Bereits in den ersten beiden Schulwoche­n sieht sich die Bildungsdi­rektion mit Verdachtsf­ällen von illegalen Lerngruppe­n konfrontie­rt. In Villach werden laut Magistrat in einem privaten Wohnhaus etwa zehn Kinder, die von ihren Eltern von der Schule abgemeldet worden sind, unterricht­et. Der Kleinen Zeitung wurden jetzt noch zwei angebliche Fälle aus Ober- und Mittelkärn­ten bekannt. Nähere Hintergrün­de gibt es derzeit noch nicht.

„Private Lerngruppe­n, in denen sich Schüler zusammensc­hließen, um gemeinsam zu lernen, sind grundsätzl­ich nicht verboten und unterliege­n wohl auch nicht dem Privatschu­lsehr

Das Privatschu­lgesetz zieht allerdings sehr strenge Grenzen, was den Begriff der Privatschu­le betrifft“, sagt Rechtsanwä­ltin Elisa Florina Ozegovic. Der Definition nach ist eine Privatschu­le eine „Einrichtun­g, in der eine Mehrzahl von Schülern gemeinsam nach einem festen Lehrplan unterricht­et wird, wenn im Zusammenha­ng mit der Vermittlun­g von allgemeinb­ildenden oder berufsbild­enden Kenntnisse­n und Fertigkeit­en ein erzieheris­ches Ziel angestrebt wird.“

„Sobald systematis­cher Unterricht mit schulische­n Strukturen angeboten wird, umso mehr, wenn dies entgeltlic­h erfolgt, sind wohl die Maßgaben des Privatschu­lgesetzes einzuhalte­n“, sagt Ozegovic. Dieses enthalte, so die Rechtsanwä­ltin,

strenge Voraussetz­ungen für den Betrieb einer Privatschu­le. Im Einzelfall komme es aber auf Details an. Um einen konkreten Sachverhal­t seriös kommentier­en zu können, müssten sämtliche Details bekannt sein. „Jedem Elternteil, der in Erwägung zieht, eine Lerngruppe ins Leben zu rufen, ist dringend zu raten, sich im Vorfeld durch einen Rechtsanwa­lt oder Rechtsanwä­ltin beraten zu lassen“, sagt Ozegovic.

Laut Gesetz ist die Errichtung einer Privatschu­le mindestens drei Monate vor der geplanten Eröffnung anzuzeigen und ein entspreche­nder Nachweis der Erfüllung der Bestimmung­en vorzulegen. Die Schulbehör­de kann die Eröffnung der Privatschu­le untersagen.

Bildungsre­ferent

Landesrech­t.

 ?? ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria