Verdachtsfälle von illegalen Lerngruppen
Rund 450 Kärntner Schüler werden laut Bildungsdirektion derzeit zu Hause unterrichtet. Welche Form ist legal, welche nicht?
Bereits in den ersten beiden Schulwochen sieht sich die Bildungsdirektion mit Verdachtsfällen von illegalen Lerngruppen konfrontiert. In Villach werden laut Magistrat in einem privaten Wohnhaus etwa zehn Kinder, die von ihren Eltern von der Schule abgemeldet worden sind, unterrichtet. Der Kleinen Zeitung wurden jetzt noch zwei angebliche Fälle aus Ober- und Mittelkärnten bekannt. Nähere Hintergründe gibt es derzeit noch nicht.
„Private Lerngruppen, in denen sich Schüler zusammenschließen, um gemeinsam zu lernen, sind grundsätzlich nicht verboten und unterliegen wohl auch nicht dem Privatschulsehr
Das Privatschulgesetz zieht allerdings sehr strenge Grenzen, was den Begriff der Privatschule betrifft“, sagt Rechtsanwältin Elisa Florina Ozegovic. Der Definition nach ist eine Privatschule eine „Einrichtung, in der eine Mehrzahl von Schülern gemeinsam nach einem festen Lehrplan unterrichtet wird, wenn im Zusammenhang mit der Vermittlung von allgemeinbildenden oder berufsbildenden Kenntnissen und Fertigkeiten ein erzieherisches Ziel angestrebt wird.“
„Sobald systematischer Unterricht mit schulischen Strukturen angeboten wird, umso mehr, wenn dies entgeltlich erfolgt, sind wohl die Maßgaben des Privatschulgesetzes einzuhalten“, sagt Ozegovic. Dieses enthalte, so die Rechtsanwältin,
strenge Voraussetzungen für den Betrieb einer Privatschule. Im Einzelfall komme es aber auf Details an. Um einen konkreten Sachverhalt seriös kommentieren zu können, müssten sämtliche Details bekannt sein. „Jedem Elternteil, der in Erwägung zieht, eine Lerngruppe ins Leben zu rufen, ist dringend zu raten, sich im Vorfeld durch einen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin beraten zu lassen“, sagt Ozegovic.
Laut Gesetz ist die Errichtung einer Privatschule mindestens drei Monate vor der geplanten Eröffnung anzuzeigen und ein entsprechender Nachweis der Erfüllung der Bestimmungen vorzulegen. Die Schulbehörde kann die Eröffnung der Privatschule untersagen.
Bildungsreferent
Landesrecht.