Gewinnsteuer sinkt, Freibeträge steigen
Die ökosoziale Steuerreform beinhaltet auch eine Reihe von Standortmaßnahmen, die Unternehmen entlasten sollen. Mit Hochspannung wurde vor allem der schon länger geplanten Senkung der Körperschaftssteuer
(KöSt), also der Gewinnbesteuerung von Unternehmen, entgegengeblickt. Wirtschaftsund Industrievertreter drängen seit Jahren auf eine Senkung – von derzeit 25 – in Richtung 20 Prozent. Im Regierungsübereinkommen wurden noch 21 Prozent als Zielsetzung ausgegeben. Daraus wird nichts. Der Wert soll um zwei Prozentpunkte auf 23 Prozent reduziert werden. Und das auch nicht sofort, sondern in zwei Schritten um jeweils einen Prozentpunkt im Jahr 2023 sowie einen weiteren im Jahr 2024. Ein „Maßnahmenmix“soll den Standort stärken. So wird der Wunsch der Wirtschaft nach einem Investitionsfreibetrag (inklusive Ökologisierungskomponente) erfüllt, es soll hier eine Steuerentlastung von insgesamt 350 Millionen Euro geben, wobei eine Deckelung pro Unternehmen vorgesehen ist. Der ab der Veranlagung für 2010 eingeführte Gewinnfreibetrag wird von 13 auf 15 Prozent erhöht. Diesen Freibetrag können alle natürlichen Personen mit betrieblichen Einkunftsarten in Anspruch nehmen, unabhängig davon, ob sie ihren Gewinn mittels Einnahmen-AusgabenRechnung oder Bilanzierung ermittelt.