Hilfen sollen schneller fließen
Regierung justiert bei Coronahilfen in Teilen nach. Harsche LockdownKritik der Wirtschaftskammer.
Die Nervosität steigt – und auch der Ton wird hörbar rauer. Wirtschaftsvertreter, insbesondere aus den Branchen Handel, Gastronomie und Hotellerie drängen lautstark auf ein Ende des Lockdowns am 12. Dezember. Und auch Wirtschaftskammerpräsident Harald Maher appelliert: „Die Politik muss Wort halten.“Mahrer verknüpft seine Forderung auch mit teils harscher Kritik an der Bundes- und Landespolitik. Es sei „skandalös und ein Drama, dass Betriebe geschlossen haben, die nachweislich nicht zum Infektionsgeschehen beitragen“. Er wolle sich nicht ausmalen, was passiert, wenn der Lockdown über Mitte Dezember hinaus weitergeht oder die Öffnungen nur stufenweise erfolgen, so Mahrer. Aufsperren sei die beste Art der Wirtschaftshilfe, das Öffnen ab 13. Dezember „alternativlos“, sagt auch WK-Generalsekretär Karlheinz Kopf.
Auch rund um die Wirtschaftshilfen regte sich zuletzt Kritik, insbesondere an der Ausgestaltung und den Durchrechnungszeiträumen für Ausfallsbonus und Verlustersatz. In Teilen wurde nun nachjustiert, die Hilfen sollen auch rascher fließen, sagte Finanzminister Gernot Blümel – einige Stunden bevor er sein Amt zur Verfügung stellte. Der Ausfallsbonus kann künftig bereits am 10. jedes Monats für den Vormonat beantragt werden – die ersten Auszahlungen sollen also noch vor Weihnachten erfolgen. Weitere Voraussetzungen: Mindestens 30 Prozent Umsatzeinbruch (zu Lockdown-Beginn war noch von 40 Prozent die Rede) im November und Dezember bzw. 40 Prozent von Jänner bis März (Vergleich zu November, Dezember sowie März 2019 bzw. 2020 im Jänner und Februar). Die Ersatzrate liegt bei zehn bis 40 Prozent des Rückgangs, je nach Kostenstruktur der Branche. Der maximale Rahmen beträgt 2,3 Millionen Euro (statt 1,8 Millionen).
Beim Verlustersatz gilt eine Ersatzrate von 70 bis 90 Prozent des Verlustes. Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent von November bis Dezember im Vergleich zu November/Dezember 2019 bzw. mindestens 40 Prozent Umsatzeinbruch von Jänner bis März im Vergleich zu Jänner, Februar und März 2019. Hier sieht man in der WK aber weiterhin Nachbesserungsbedarf. „Auch beim Verlustersatz brauchen wir jetzt eine Anpassung der Eintrittsschwelle“, fordert Generalsekretär Kopf. „Denn eine monatsweise Betrachtung bildet aufgrund des monatsübergreifenden Lockdown-Zeitraums die Betroffenheit der Betriebe nicht adäquat ab.“