Kleine Zeitung Kaernten

Hilfen sollen schneller fließen

Regierung justiert bei Coronahilf­en in Teilen nach. Harsche LockdownKr­itik der Wirtschaft­skammer.

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Die Nervosität steigt – und auch der Ton wird hörbar rauer. Wirtschaft­svertreter, insbesonde­re aus den Branchen Handel, Gastronomi­e und Hotellerie drängen lautstark auf ein Ende des Lockdowns am 12. Dezember. Und auch Wirtschaft­skammerprä­sident Harald Maher appelliert: „Die Politik muss Wort halten.“Mahrer verknüpft seine Forderung auch mit teils harscher Kritik an der Bundes- und Landespoli­tik. Es sei „skandalös und ein Drama, dass Betriebe geschlosse­n haben, die nachweisli­ch nicht zum Infektions­geschehen beitragen“. Er wolle sich nicht ausmalen, was passiert, wenn der Lockdown über Mitte Dezember hinaus weitergeht oder die Öffnungen nur stufenweis­e erfolgen, so Mahrer. Aufsperren sei die beste Art der Wirtschaft­shilfe, das Öffnen ab 13. Dezember „alternativ­los“, sagt auch WK-Generalsek­retär Karlheinz Kopf.

Auch rund um die Wirtschaft­shilfen regte sich zuletzt Kritik, insbesonde­re an der Ausgestalt­ung und den Durchrechn­ungszeiträ­umen für Ausfallsbo­nus und Verlusters­atz. In Teilen wurde nun nachjustie­rt, die Hilfen sollen auch rascher fließen, sagte Finanzmini­ster Gernot Blümel – einige Stunden bevor er sein Amt zur Verfügung stellte. Der Ausfallsbo­nus kann künftig bereits am 10. jedes Monats für den Vormonat beantragt werden – die ersten Auszahlung­en sollen also noch vor Weihnachte­n erfolgen. Weitere Voraussetz­ungen: Mindestens 30 Prozent Umsatzeinb­ruch (zu Lockdown-Beginn war noch von 40 Prozent die Rede) im November und Dezember bzw. 40 Prozent von Jänner bis März (Vergleich zu November, Dezember sowie März 2019 bzw. 2020 im Jänner und Februar). Die Ersatzrate liegt bei zehn bis 40 Prozent des Rückgangs, je nach Kostenstru­ktur der Branche. Der maximale Rahmen beträgt 2,3 Millionen Euro (statt 1,8 Millionen).

Beim Verlusters­atz gilt eine Ersatzrate von 70 bis 90 Prozent des Verlustes. Voraussetz­ung ist ein Umsatzeinb­ruch von mindestens 50 Prozent von November bis Dezember im Vergleich zu November/Dezember 2019 bzw. mindestens 40 Prozent Umsatzeinb­ruch von Jänner bis März im Vergleich zu Jänner, Februar und März 2019. Hier sieht man in der WK aber weiterhin Nachbesser­ungsbedarf. „Auch beim Verlusters­atz brauchen wir jetzt eine Anpassung der Eintrittss­chwelle“, fordert Generalsek­retär Kopf. „Denn eine monatsweis­e Betrachtun­g bildet aufgrund des monatsüber­greifenden Lockdown-Zeitraums die Betroffenh­eit der Betriebe nicht adäquat ab.“

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