Keine Atteste von Scharlatanen
Die Impfpflicht sei bewusst als „Kontrolldelikt“gestaltet worden, betont die Regierung. Was den Unterschied zu normalen Gesetzen ausmache, wurde nicht erläutert. Wollte die Politik mit dem ungewohnten Begriff etwa andeuten, dass ohnehin nie oder nur ganz wenig kontrolliert wird?
Der Stufenplan für das Inkrafttreten der Impfpflicht legt diesen Verdacht nahe. Im Februar werden die Impfmuffel mit 500-Euro-Gutscheinen aus einer milliardenschweren Lotterie gelockt und mit einem Brief des Gesundheitsministers umworben. Damit hofft man, zumindest die Hälfte der eineinhalb Million bisher ungeimpfter Menschen überzeugen zu können. Die Schonfrist dauert aber noch länger. In der Phase 2 soll bloß stichprobenweise die Polizei mahnend einschreiten, beispielsweise bei der Führerscheinüberprüfung. Erst in der Phase 3 ab Mitte März soll es ernst werden, sofern der Datenabgleich bis April endlich funktioniert. Ob dann tatsächlich die Strafbefehle an alle Verweigerer verschickt werden, bleibt freilich abzuwarten. Sollten bis dahin 85 bis 90 Prozent der impfbaren Bevölkerung geimpft sein, so der Gesundheitsminister, könnte das harte Durchgreifen ausbleiben, sofern auch die Corona-Expertenkommission zustimmt.
Werden jedoch, was wahrscheinlicher ist, die 85 bis 90 Prozent nicht erreicht, dann muss die Sanktionsmaschine in Gang gesetzt werden. Wer gegen die Strafverfügung von 600 Euro beruft, riskiert bis zum Sechsfachen als Buße. Das soll die Flut an Einsprüchen eindämmen. Eine Bremse sollte auch die Einschränkung sein, dass nur Amtsärzte und Ambulanzen die Atteste zur Befreiung von der Impfpflicht ausstellen dürfen. Damit will man den Druck auf Hausärzte vermeiden, Gefälligkeitsgutachten auszustellen und vor allem den Scharlatanen unter den Medizinern das Geschäft vermiesen. ohin das führt, war soeben bei den Unruhen in Voitsberg zu beobachten, wo der Vater eines neunjährigen Schülers das Attest bei einem zeitweilig mit Berufsverbot belegten Arzt besorgte.
Ab Mitte März soll es ernst werden. Ob dann tatsächlich Strafbefehle an alle Verweigerer verschickt werden, bleibt abzuwarten.
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