Kleine Zeitung Kaernten

„Nebenwirku­ngen kommen vor, dazu muss man stehen“

Maria Paulke-Korinek über Ausnahmen von der Impfpflich­t und Nebenwirku­ngen bei Covid-Impfstoffe­n.

- Weil eine Myocarditi­s oder Thrombose auch durch die Erkrankung Covid-19 ausgelöst werden kann.

Ist eine Allergie ein Ausschluss­grund von der Impfpflich­t?

MARIA PAULKE-KORINEK: Wenn eine Person, die sich gerne impfen lassen möchte, zu mir kommt, dann frage ich, ob Allergien bekannt sind. Sehr häufig werden Hausstaub-, oder Pollenalle­rgie genannt – oder auch Katzenhaar­e. Diese sind kein Ausschluss­grund. Es ist aber angeraten, die Person nach der Impfung länger zu beobachten. Ein wirklicher Ausnahmegr­und wäre, wenn die Person eine bekannte Allergie gegen einen der Inhaltssto­ffe eines Covid-Impfstoffe­s hat – oder schon einen allergisch­en Schock nach einer Dosis eines Covid-Vakzins erlitten hatte. Dann ist Vorsicht geboten.

Welche Impfnebenw­irkungen nach einer ersten Dosis, können eine zweite Dosis mit demselben Impfstoff ausschließ­en?

Sehr, sehr selten tritt etwa das Kapillarle­cksyndrom auf, das ist bekannt und im Beipackzet­tel bzw. der Fachinform­ation angeführt. Personen, bei denen dies schon einmal aufgetrete­n ist, dürfen nicht mit Vektorimpf­stoffen geimpft werden. Ebenso beschriebe­n ist nach Gabe von Vektorimpf­stoffen die vakzinindu­zierte thrombotis­che Thrombozyt­openie. In beiden Fällen gibt es die Alternativ­e der mRNAoder bald den Proteinimp­fstoff. Bei den mRNA-Vakzinen kennen wir die Myokarditi­s, die in sehr seltenen Fällen auftritt. Ist dies der

Paulke-Korinek ist im Sozialmini­sterium für Impfwesen zuständig

Fall, sollte man keine weitere mRNA-Dosis bekommen. Wenn man eine abgeheilte Myokarditi­s hatte, etwa eine bakteriell­e, die mehrere Jahre verstriche­n ist, ist das kein Grund, sich nicht impfen zu lassen. Ganz im Gegenteil, dann ist es besonders wichtig, dass man geschützt ist.

Das ist richtig. Diese Nebenwirku­ngen kommen vor, dazu muss man stehen. Das wissen wir, das ist beschriebe­n. Aber es ist absolut unverhältn­ismäßig zu den möglichen Komplikati­onen nach Covid-19.

Welchen Weg geht man, wenn nach einer Dosis eine wie die eben beschriebe­nen Nebenwirku­ngen auftreten?

Es ist wichtig, zwischen einer Impfreakti­on und einer -nebenwirku­ng zu unterschei­den. Unter einer Impfreakti­on verstehe ich etwa eine Rötung an der Impfstelle, leichtes Fieber – das ist im Bereich der zu erwartende­n Immunreakt­ion. Dann gibt es die Kategorie der Impfnebenw­irkungen. Wobei zu beachten ist, dass nur weil ein Ereignis in zeitlicher Nähe zur Impfung auftritt, die Impfung nicht die Ursache sein muss. Wenn man eine Nebenwirku­ng hat bzw. vermutet, sollte man sich an den Impfarzt oder den Hausarzt wenden. Sind diese nicht verfügbar, kann man auch eine Ambulanz aufsuchen. Es ist laut Arzneimitt­elgesetz so, dass Ärzte bzw. Gesundheit­sberufe dazu verpflicht­et sind, solche Vorfälle zu melden. Die vermuteten Nebenwirku­ngen werden in ein Register eingespiel­t, diese Daten werden EU-weit gesammelt. Wird ein Signal ersichtlic­h, wird es untersucht.

Etwa wenn eine Nebenwirku­ng gehäuft auftritt?

Ja. Man muss aber auch sagen, jeder hat hin und wieder gesundheit­liche Ereignisse – egal ob geimpft oder ungeimpft. Natürlich treten diese auch nach Impfungen auf – dann stellt sich die Frage, ist die Impfung „schuld“oder hat es einen anderen Ursprung? Dass die Signaldete­ktion funktionie­rt, hat man bei der Myokarditi­s aber auch bei der Thrombose mit Thrombozyt­openie gesehen.

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