„Nebenwirkungen kommen vor, dazu muss man stehen“
Maria Paulke-Korinek über Ausnahmen von der Impfpflicht und Nebenwirkungen bei Covid-Impfstoffen.
Ist eine Allergie ein Ausschlussgrund von der Impfpflicht?
MARIA PAULKE-KORINEK: Wenn eine Person, die sich gerne impfen lassen möchte, zu mir kommt, dann frage ich, ob Allergien bekannt sind. Sehr häufig werden Hausstaub-, oder Pollenallergie genannt – oder auch Katzenhaare. Diese sind kein Ausschlussgrund. Es ist aber angeraten, die Person nach der Impfung länger zu beobachten. Ein wirklicher Ausnahmegrund wäre, wenn die Person eine bekannte Allergie gegen einen der Inhaltsstoffe eines Covid-Impfstoffes hat – oder schon einen allergischen Schock nach einer Dosis eines Covid-Vakzins erlitten hatte. Dann ist Vorsicht geboten.
Welche Impfnebenwirkungen nach einer ersten Dosis, können eine zweite Dosis mit demselben Impfstoff ausschließen?
Sehr, sehr selten tritt etwa das Kapillarlecksyndrom auf, das ist bekannt und im Beipackzettel bzw. der Fachinformation angeführt. Personen, bei denen dies schon einmal aufgetreten ist, dürfen nicht mit Vektorimpfstoffen geimpft werden. Ebenso beschrieben ist nach Gabe von Vektorimpfstoffen die vakzininduzierte thrombotische Thrombozytopenie. In beiden Fällen gibt es die Alternative der mRNAoder bald den Proteinimpfstoff. Bei den mRNA-Vakzinen kennen wir die Myokarditis, die in sehr seltenen Fällen auftritt. Ist dies der
Paulke-Korinek ist im Sozialministerium für Impfwesen zuständig
Fall, sollte man keine weitere mRNA-Dosis bekommen. Wenn man eine abgeheilte Myokarditis hatte, etwa eine bakterielle, die mehrere Jahre verstrichen ist, ist das kein Grund, sich nicht impfen zu lassen. Ganz im Gegenteil, dann ist es besonders wichtig, dass man geschützt ist.
Das ist richtig. Diese Nebenwirkungen kommen vor, dazu muss man stehen. Das wissen wir, das ist beschrieben. Aber es ist absolut unverhältnismäßig zu den möglichen Komplikationen nach Covid-19.
Welchen Weg geht man, wenn nach einer Dosis eine wie die eben beschriebenen Nebenwirkungen auftreten?
Es ist wichtig, zwischen einer Impfreaktion und einer -nebenwirkung zu unterscheiden. Unter einer Impfreaktion verstehe ich etwa eine Rötung an der Impfstelle, leichtes Fieber – das ist im Bereich der zu erwartenden Immunreaktion. Dann gibt es die Kategorie der Impfnebenwirkungen. Wobei zu beachten ist, dass nur weil ein Ereignis in zeitlicher Nähe zur Impfung auftritt, die Impfung nicht die Ursache sein muss. Wenn man eine Nebenwirkung hat bzw. vermutet, sollte man sich an den Impfarzt oder den Hausarzt wenden. Sind diese nicht verfügbar, kann man auch eine Ambulanz aufsuchen. Es ist laut Arzneimittelgesetz so, dass Ärzte bzw. Gesundheitsberufe dazu verpflichtet sind, solche Vorfälle zu melden. Die vermuteten Nebenwirkungen werden in ein Register eingespielt, diese Daten werden EU-weit gesammelt. Wird ein Signal ersichtlich, wird es untersucht.
Etwa wenn eine Nebenwirkung gehäuft auftritt?
Ja. Man muss aber auch sagen, jeder hat hin und wieder gesundheitliche Ereignisse – egal ob geimpft oder ungeimpft. Natürlich treten diese auch nach Impfungen auf – dann stellt sich die Frage, ist die Impfung „schuld“oder hat es einen anderen Ursprung? Dass die Signaldetektion funktioniert, hat man bei der Myokarditis aber auch bei der Thrombose mit Thrombozytopenie gesehen.