Kinder und Feldhamster
Verurteilte Sexualstraftäter können problemlos Kinder betreuen? Feldhamster dürften besser geschützt sein.
Kleine Schockstarre? Bei jenen Eltern, die ihre Kinder im Alter zwischen fünf und zwölf für ein Feriencamp angemeldet haben und nun erfahren mussten, dass der Betreiber eine Vorstrafe wegen Kindesmissbrauchs hat, wird es eine große gewesen sein. Wie sich gestern auch die Vizepräsidentin des Alpenvereins betroffen zeigte, weil dieser Mann auch für den Alpenverein Kinder betreute. Ob sie sich besser hätte erkundigen sollen? In einem Land, in dem jeder Würstelbudenbesitzer zig Auflagen erfüllen muss, geht wohl jeder davon aus, dass Betreiber von Kindercamps Kontrollen unterliegen und diese nur eine Priorität haben: Kinder zu schützen. Und nein, ein Alpenverein kann nicht Tausende ehrenamtliche Mitarbeiter überprüfen. Wie auch Eltern bei der Anmeldung für ein Camp nicht zuvor Strafregisterauskünfte einholen oder den Betreiber fragen, ob er vielleicht eine Vorstrafe wegen Missbrauchs hat. Da ist der Gesetzgeber gefragt. Keiner sollte Camps für Kinder anbieten oder in der Kinderarbeit tätig sein können, der einmal im Leben wegen Missbrauchs verurteilt wurde. Unfair, weil sich jeder Mensch ändern kann? Ja, aber alles andere ist nicht nur unfair, sondern verantwortungslos gegenüber Kindern.
Was Kindern oft zu wünschen wäre? Dass sie den Schutz von
Feldhamstern genießen. Sie sind nicht nur eine geschützte Tierart mit geschützter Fortpflanzungsstätte, sondern nach dem neuesten EuGH-Erkenntnis muss auch „das gesamte Umfeld der Fortpflanzungsstätte“geschützt werden. Falls der Hamster die Stätte verlässt, muss zusätzlich die „Rückkehrwahrscheinlichkeit“vom Gericht geprüft werden. Ansonsten darf kein Bagger auffahren. K önnte es sein, dass wir uns über Feldhamster schon mehr den Kopf zerbrechen als über den Schutz von Kindern?