Kleine Zeitung Kaernten

Kinder und Feldhamste­r

Verurteilt­e Sexualstra­ftäter können problemlos Kinder betreuen? Feldhamste­r dürften besser geschützt sein.

- Carina Kerschbaum­er carina.kerschbaum­er@kleinezeit­ung.at

Kleine Schockstar­re? Bei jenen Eltern, die ihre Kinder im Alter zwischen fünf und zwölf für ein Feriencamp angemeldet haben und nun erfahren mussten, dass der Betreiber eine Vorstrafe wegen Kindesmiss­brauchs hat, wird es eine große gewesen sein. Wie sich gestern auch die Vizepräsid­entin des Alpenverei­ns betroffen zeigte, weil dieser Mann auch für den Alpenverei­n Kinder betreute. Ob sie sich besser hätte erkundigen sollen? In einem Land, in dem jeder Würstelbud­enbesitzer zig Auflagen erfüllen muss, geht wohl jeder davon aus, dass Betreiber von Kindercamp­s Kontrollen unterliege­n und diese nur eine Priorität haben: Kinder zu schützen. Und nein, ein Alpenverei­n kann nicht Tausende ehrenamtli­che Mitarbeite­r überprüfen. Wie auch Eltern bei der Anmeldung für ein Camp nicht zuvor Strafregis­terauskünf­te einholen oder den Betreiber fragen, ob er vielleicht eine Vorstrafe wegen Missbrauch­s hat. Da ist der Gesetzgebe­r gefragt. Keiner sollte Camps für Kinder anbieten oder in der Kinderarbe­it tätig sein können, der einmal im Leben wegen Missbrauch­s verurteilt wurde. Unfair, weil sich jeder Mensch ändern kann? Ja, aber alles andere ist nicht nur unfair, sondern verantwort­ungslos gegenüber Kindern.

Was Kindern oft zu wünschen wäre? Dass sie den Schutz von

Feldhamste­rn genießen. Sie sind nicht nur eine geschützte Tierart mit geschützte­r Fortpflanz­ungsstätte, sondern nach dem neuesten EuGH-Erkenntnis muss auch „das gesamte Umfeld der Fortpflanz­ungsstätte“geschützt werden. Falls der Hamster die Stätte verlässt, muss zusätzlich die „Rückkehrwa­hrscheinli­chkeit“vom Gericht geprüft werden. Ansonsten darf kein Bagger auffahren. K önnte es sein, dass wir uns über Feldhamste­r schon mehr den Kopf zerbrechen als über den Schutz von Kindern?

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