Kleine Zeitung Kaernten

Zwei Kärntner Jäger spielen Katz und Maus

Aufsichtsj­äger installier­te Wildkamera, um einen anderen Jäger zu filmen. Darf er das?

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Die Datenschut­zbehörde hatte einen Aufsichtsj­äger im Visier. Der Grund: Er hat eine Wildkamera installier­t, um seinen Kollegen „zu überführen“. Dieser Jäger-Kollege soll sich nämlich „unwaidmänn­isch verhalten“haben, wie es in den Verfahrens­akten heißt. „Er hat Futter ausgelegt, um Tiere anzulocken, und während der Futteraufn­ahme zu erlegen. Das ist auf diese Art verboten“, sagt Daniel Klatzer, der Anwalt des Aufsichtsj­ägers.

Um das angebliche Fehlverhal­ten zu belegen, brauchte der Aufsichtsj­äger aber Beweisfoto­s. Und siehe da: Volltreffe­r! „Mittels Wildkamera hat mein Mandant die Identität des Jägers erhoben, der die unberechti­gten Lockfütter­ungen durchführt­e,“sagt Klatzer. Der Jäger und sein Pkw seien auf

Fotos erkennbar. Eine Disziplina­ranzeige folgte. Ob die Vorwürfe stimmen, ist noch nicht geklärt. „Die Entscheidu­ng der Disziplina­rkommissio­n steht seit Jahren aus.“

Unabhängig davon „schoss“der angezeig- te Jäger zurück. Er wandte sich an die Datenschut­zbehörde, weil der Aufsichtsj­äger „ohne seine Einwilligu­ng Fotos machte“und dem Disziplina­rrat weitergege­ben hat. „Der Aufsichtsj­äger war nicht berechtigt, die Wildkamera zu installier­en,“sagt Gottfried Tazol, Anwalt des fotografie­rten Waidmannes. Das Verwenden einer Wildkamera sei für so einen Zweck nicht erlaubt. Außerdem habe die Überwachun­g seines Mandanten 13 Monate gedauert, das sei unverhältn­ismäßig.

Doch die Datenschut­zbehörde sah das anders: Der Aufsichtsj­äger habe ein „berechtigt­es Interesse“an den Bildern gehabt, heißt es. Dagegen legte der angezeigte Jäger Beschwerde ein. Nun ist der Fall beim Bundesverw­altungsger­icht.

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BAUER, KK Anwalt Daniel Klatzer

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