Zwei Kärntner Jäger spielen Katz und Maus
Aufsichtsjäger installierte Wildkamera, um einen anderen Jäger zu filmen. Darf er das?
Die Datenschutzbehörde hatte einen Aufsichtsjäger im Visier. Der Grund: Er hat eine Wildkamera installiert, um seinen Kollegen „zu überführen“. Dieser Jäger-Kollege soll sich nämlich „unwaidmännisch verhalten“haben, wie es in den Verfahrensakten heißt. „Er hat Futter ausgelegt, um Tiere anzulocken, und während der Futteraufnahme zu erlegen. Das ist auf diese Art verboten“, sagt Daniel Klatzer, der Anwalt des Aufsichtsjägers.
Um das angebliche Fehlverhalten zu belegen, brauchte der Aufsichtsjäger aber Beweisfotos. Und siehe da: Volltreffer! „Mittels Wildkamera hat mein Mandant die Identität des Jägers erhoben, der die unberechtigten Lockfütterungen durchführte,“sagt Klatzer. Der Jäger und sein Pkw seien auf
Fotos erkennbar. Eine Disziplinaranzeige folgte. Ob die Vorwürfe stimmen, ist noch nicht geklärt. „Die Entscheidung der Disziplinarkommission steht seit Jahren aus.“
Unabhängig davon „schoss“der angezeig- te Jäger zurück. Er wandte sich an die Datenschutzbehörde, weil der Aufsichtsjäger „ohne seine Einwilligung Fotos machte“und dem Disziplinarrat weitergegeben hat. „Der Aufsichtsjäger war nicht berechtigt, die Wildkamera zu installieren,“sagt Gottfried Tazol, Anwalt des fotografierten Waidmannes. Das Verwenden einer Wildkamera sei für so einen Zweck nicht erlaubt. Außerdem habe die Überwachung seines Mandanten 13 Monate gedauert, das sei unverhältnismäßig.
Doch die Datenschutzbehörde sah das anders: Der Aufsichtsjäger habe ein „berechtigtes Interesse“an den Bildern gehabt, heißt es. Dagegen legte der angezeigte Jäger Beschwerde ein. Nun ist der Fall beim Bundesverwaltungsgericht.