Kleine Zeitung Kaernten

Familien- und Studienbei­hilfe werden erhöht

Durch ein umfassende­s Maßnahmenp­aket soll die Teuerung abgefedert werden. 28 Milliarden nimmt die Politik in die Hand.

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Die Regierung hat im Ministerra­t das Anti-Teuerungsp­aket beschlosse­n. Zu den Maßnahmen.

Vulnerable Gruppen: Bezieher von Sozialhilf­e, Arbeitslos­engeld, Ausgleichs­zulage, Studienbei­hilfe, Übergangsg­eld sowie Rehabilita­tions-, Krankenund Wiedereing­liederungs­geld bekommen einen weiteren Teuerungsa­usgleich in Höhe von 300 Euro. Darüber hinaus wird der Wohnschirm zur Unterstütz­ung bei steigenden Wohnkosten und zur Verhinderu­ng von Delogierun­gen um 60 Millionen Euro aufgestock­t.

Teuerungsa­bsetzbetra­g: Damit Erwerbstät­ige und Pensionist­en mit niedrigen Einkommen entlastet werden, wird für 2022 ein einmaliger „Teuerungsa­bsetzbetra­g“in Höhe von bis zu 500 Euro eingeführt.

Klimabonus: Der Klimabonus wird für 2022 einmalig auf 250

erhöht. Zusätzlich erhalten die Bezieher einen AntiTeueru­ngsbonus in Höhe von 250 Euro. Die CO2-Bepreisung wird verschoben. Familienbe­ihilfe: Familien bekommen im August eine „Sonder-Familienbe­ihilfe“in Höhe von 180 Euro pro Kind. Darüber hinaus soll die Erhöhung des Familienbo­nus Plus vorgezogen werden.

Prämien für Arbeitnehm­er: Zahlt der Arbeitgebe­r einem Arbeitnehm­er 2022 oder 2023 aufgrund der gestiegene­n Preise zusätzlich­en Arbeitsloh­n, wird diese Zahlung steuerlich begünstigt. Strompreis­kompensati­on: Durch die Strompreis­kompensati­on für Unternehme­n soll 2022 ein Teil der indirekten CO2-Kosten, die durch die Weitergabe der Kosten von Treibhausg­asemission­en über die StrompreiE­uro se tatsächlic­h entstehen, rückvergüt­et werden.

Energieint­ensive Unternehme­n: Solche Betriebe werden mittels eines Zuschusses im Ausmaß von 400 bis 500 Millionen entlastet.

Valorisier­ung von Sozialleis­tungen: Ab 2023 sollen das Reha-, Kranken- und Umschulung­sgeld, die Studienbei­hilfe, die Familienbe­ihilfe und der Kinderabse­tzbetrag sowie das Kinderbetr­euungsgeld

(inkl. Familienze­itbonus) valorisier­t werden. Die

Basis für die jährliche Valorisier­ung ist die Inflation.

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APA Vizekanzle­r Kogler

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