Kleine Zeitung Kaernten

Grünes Licht für Radfahrer – fast überall

Die nun auf den Weg gebrachte Novelle der Straßenver­kehrsordnu­ng räumt Rädern mehr Platz ein. Was sich ändert und wo es noch hakt.

- Von Christina Traar

Die Regierung regelt die Straßenver­kehrsordnu­ng (StVO) neu, um Radfahrern und Fußgängeri­nnen mehr Platz einzuräume­n. Vor zwei Wochen endete die Begutachtu­ngsphase zum Entwurf, mehr als 110 teils kritische Stellungna­hmen gingen ein. Im Ministerra­t hat die Koalition das Vorhaben auf den Weg gebracht. Doch zwei Punkte fehlen. Ein Überblick darüber, worauf man sich geeinigt hat.

Rechtsabbi­egen bei Rot. Radfahrer dürften künftig auch rechts abbiegen, wenn die Ampel auf Rot steht. Jedoch nur unter der Voraussetz­ung, dass eine Zusatztafe­l mit einem grünen Pfeil auf diese Möglichkei­t hinweist. Vor dem Abbiegen muss jedoch angehalten werden.

Fixer Sicherheit­sabstand. Wer mit dem Auto künftig einen Verkehrste­ilnehmer am Rad überholen will, muss das im Gemeindege­biet mit einem Abstand von 1,5 Metern tun. Außerhalb des Ortsgebiet­es müssen zwei Meter eingehalte­n werden. Nur bei einer Geschwindi­gkeit unter 30 km/h darf man näher überholen.

Nebeneinan­derfahren. Wer mit einem Kind unter zwölf Jahren am Rad unterwegs ist, darf künftig daneben fahren. Das gilt jedoch nicht für Schienenst­raßen. Alle anderen Radfahrer dürfen dann nicht nur auf Fahrradstr­aßen, sondern auch in 30er-Zonen (außer Vorrangsun­d Schienenst­raßen) parallel fahren – wenn sie den Verkehrsfl­uss damit nicht behindern.

Kein „Hineinrage­n“mehr. In abgeschwäc­hter Form kommt auch das „Schrägpark-Verbot“. Fahrzeuge dürfen nur noch geringfügi­g auf Rad- oder Fußgängerw­ege ragen – mit einem Seitenspie­gel oder der Stoßstange. Kurze Ladetätigk­eiten sind vom Verbot ausgenomme­n.

Halt bei Öffi-Stationen. Solange Fahrgäste ein- und aussteigen, müssen Fahrzeuge rechts von öffentlich­en Verkehrsmi­tteln ausnahmslo­s halten. Längere Grünphasen sollen zudem mehr Sicherheit für Fußgänger bringen.

Zebrastrei­fen

kein Muss mehr. Die Pflicht, einen Schutzweg für das Überqueren einer Stra

ße zu nutzen, wenn ein solcher im Umkreis von 25 Meter vorhanden ist, fällt – außer bei Kreuzungen mit Ampeln.

Doch kein Fahren gegen die Einbahn. Ein großer Punkt in der StVO-Novelle fehlt jedoch – die generelle Möglichkei­t für Radfahrer, gegen die Einbahn zu fahren. Gemeinden hätten diese verpflicht­end für Radfahrer öffnen und beschilder­n müssen. Auch die Ausweitung des Halteverbo­tsbereiche­s rund um Kreuzungen kommt nun nicht. Laut den Grünen liegt das an der Wiener SPÖ, die mit dem Argument von hohen Kosten mit einem „Konsultati­onsmechani­smus“gedroht hatte. Das hätte das Projekt deutlich verzögert. „Ich möchte nicht, dass das ganze Land auf eine Lösung mit der Stadt Wien warten muss“, erklärte Umweltmini­sterin Leonore Gewessler. Sie habe die Punkte deshalb „schweren Herzens“aufgegeben, hoffe jedoch weiter auf eine Einigung mit Wien. Inkrafttre­ten sollen die neuen Regeln für den Straßenver­kehr mit 1. Oktober.

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APA Die Novelle der StVO sieht viele Erleichter­ungen für Radfahrer vor

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