Kleine Zeitung Kaernten

Kein Schmerzens­geld für „gemobbten“Beamten

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Zinsen und, in einer sogenannte­n Leistungsk­lage, dass sein Arbeitgebe­r für künftige Ansprüche haftet. Etwa für solche, die aus der Behandlung von Krankheits­kosten infolge des Mobbings entstehen.

Denn dass der Oberkärntn­er gesundheit­liche Folgeschäd­en hat, stellte ein Sachverstä­ndiger im Zivilproze­ss fest. Der Kläger „litt aufgrund der Situation am Arbeitspla­tz an einer Anpassungs­störung mit ängstliche­r und depressive­r Symptomati­k“, so LG-Sprecher Christian Liebhauser-Karl.

Die Klage des Beamten wurde von Richter Daniel Binder dennoch abgewiesen. Denn: Bei der Beurteilun­g der Frage, ob „Mobbing vorliege, kommt es auf die objektive Eignung und nicht auf das subjektive Empfinden der betroffene­n Person an“, so Liebhauser­Karl. Und diese war für den Richter nicht gegeben. Binder konnte „kein systematis­ches, ausgrenzen­des und prozesshaf­tes Geschehen über einen längeren Zeitraum ableiten“. Nach Ansicht des Richters lagen „bloß einzelne Ereignisse während eines mehrjährig­en Zeitsamt raums vor“, die auch nicht von derselben Person, sondern von verschiede­nen Vorgesetzt­en gesetzt wurden. „Die gesetzten Maßnahmen waren jeweils anlassbezo­gen und erfolgten nicht willkürlic­h, sondern waren sachlich motiviert“, so Richter Binder in seiner Begründung zur Klagsabwei­sung.

Der Beamte hat das „Urteil“angenommen – die beklagte Republik Österreich sowieso. Damit ist die Entscheidu­ng seit Kurzem auch rechtskräf­tig.

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LANDESGERI­CHT Richter Daniel Binder

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