Almresort: Trotz Kritik wird gebaut
Naturschutzbeirat hat Beschwerde gegen Ablehnung des UVP-Verfahrens für Chaletdorf von Riedergarten am Nassfeld eingelegt. Es darf aber weiter gebaut werden.
Erst 2015 wurde das von der Klagenfurter Immobilienentwicklungsfirma Riedergarten errichtete „Alm Resort Nassfeld“direkt an der Skipiste eröffnet. Und das zweite – das Almresort Nassfeld Sonnenalpe mit mehreren drei- bis fünfgeschoßigen Gebäuden ist bereits in Bau. Mehr als 80 Millionen Euro investiert Riedergarten-Chef Herbert Waldner gemeinsam mit Partner Windhager Real Estate.
Das Projekt hat unter Touristikern vor Ort von Anfang an für Kritik gesorgt, unter anderem, weil nicht ganz klar ist, wo die Gäste verköstigt werden sollen, da im Chaletdorf kein Gastronomiebereich vorgesehen ist. Und es hat auch den Kärntner
Naturschutzbeirat auf den Plan gerufen, der im September 2021 den Antrag auf Feststellung der UVP-Pflicht gestellt hat. Das Land Kärnten als zuständige Behörde, vertreten durch die Abteilung sieben, hat allerdings mit Bescheid vom 19. April 2022 erklärt, dass für das Vorhaben Almresort Nassfeld Sonnenalpe keine Verpflichtung zur Durchführung einer UVP besteht.
Gegen diesen Bescheid hat der Kärntner Naturschutzbeirat als Umweltanwalt Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt. Auch, weil „der Schwellenwert von 500 Betten überschritten wird“. Und bei mehr als 500 Betten ist ein UVP-Verfahren zwingend. Laut Waldner sind es 489. Erich Auer vom Naturschutzbeirat sagt, „55 als Schlafgelegenheit nutzbare
Sofas wurden nicht eingerechnet“. „Vergessen wurde auch auf das Hotel“, die zentrale Komponente des zur Widmung eingereichten Vorhabens, so Auer. Der Naturschutzbeirat habe daher die baurechtliche Aufsichtsbehörde des Landes aufgefordert, den Bescheid „wegen der offenkundigen Widmungswidrigkeit aufzuheben“. Außerdem habe sich herausgestellt, so Auer weiter, dass „für die massiven Anschüttungen“zur Errichtung des Parkplatzes „keine naturschutzrechtliche Bewilligung erteilt“worden sei. Man habe daher die zuständige BH Hermagor aufgefordert, die Arbeiten behördlich einzustellen.
Was sagen Behörden und Bauträger zu den Vorwürfen? Und
passiert jetzt? Gleich vorweg: nicht viel. Bezüglich des Parkplatzes wird bei der BH Hermagor bestätigt, dass der Errichter bei der Umsetzung „darüber hinaus gegrast“habe, und „Bautätigkeiten vorgenommen werden, die durch die Bewilligung nicht gedeckt sind“. Das Widmungsverfahren sei anhängig. Waldner sieht das anders. Was jetzt an Ablagerungen zu sehen sei, sei Aushub. Es werde „alles wieder hergestellt“. Eine Nachfrage bei Albert Kreiner, dem Leiter der Abteilung sieben des Landes Kärnten, ergibt in Bezug auf das Almdorf, dass die BH Hermagor die „Widmungskonformität geprüft“habe. Im Widmungsverfahren gehe es um eine flächenbezogene Feststellung, nicht um eine projektbezogene – also die Frage, ob die Fläche für diese Art der gewerblichen Nutzung geeignet sei. Und das sei der Fall. Projektträger würden im Widmungsverfahren oft nicht genau wissen, wie ein Projekt in der Umsetzung konkret aussehen werde. Der projektbezogene Teil werde im Bauverfahren abgehandelt. Kreiner räumt aber ein, dass im Zuge der Widmungsverfahren oft ein Projekt vorgestellt, dann aber abgeändert werde. Und wenn ein Vorhaben anders als von der Baubehörde bewilligt – in dem Fall von der BH Hermagor – umgesetzt werde, dann seien „im Anlassfall Schritte zu setzen“, heißt es von der BH.
Aber welche Schritte genau? Fakt ist: Die Baubewilligung wurde erteilt, es wird bereits gebaut. Aufgrund der Bewas schwerde des Naturschutzbeirates wird jetzt noch einmal geprüft. Für Riedergarten hat das aber keinerlei Auswirkungen. Die Einstellung eines mitten in der Fertigstellung befindlichen Bauvorhabens ist mehr als unwahrscheinlich. Im Herbst soll laut Waldner schon eröffnet werden, für Weihnachten sei man bereits ausgebucht. Und es gebe einen Vertrag mit der Gemeinde Hermagor, wonach Riedergarten sich verpflichtet habe, „20 Jahre lang keines der Appartements zu verkaufen“. Und danach? Danach sind all jene, die jetzt Genehmigungen erteilt und Verträge abgeschlossen haben, wahrscheinlich nicht mehr im Amt, und damit auch nicht mehr für mögliche kalte Betten im Jahr 2042 zuständig.