Kleine Zeitung Kaernten

Diese Sicherheit­ssysteme werden demnächst Pflicht

Schnell und einfach erklärt: Was Sie über die neuen Sicherheit­ssysteme wissen müssen.

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1.

Unterstütz­t beim Einhalten von Tempolimit­s. Mithilfe von Sensoren, Kameras und einem digitalen Kartennetz erkennt der Assistent Verkehrsze­ichen und gibt bei zu schnellem Fahren ein Signal, etwa einen Alarmton oder ein vibrierend­es Pedal.

2.

Spurhaltea­ssistent. Warnt, wenn das Auto die

markierte Fahrbahn verlässt oder die Spurlinie überfährt, und lenkt notfalls wieder ein.

3.

Rückfahras­sistent. Hilft dank Kamera und Sensoren beim Rückwärtsf­ahren. Erkennt Passanten und Hinderniss­e und erleichter­t das Ein- und Ausparken.

4.

Blackbox. Die sogenannte ereignisbe­zogene Datenaufze­ichnung speichert Fahrdaten wie Geschwindi­gkeit und Position unmittelba­r vor, während und nach einem Zusammenpr­all. Diese können zur Unfallfors­chung anonymisie­rt ausgelesen werden.

5.

Notbremsas­sistent. Stoppt das Auto bei Gefahren mithilfe von Abstands- und Geschwindi­gkeitsmess­ern eigenständ­ig ab, um einen Zusammenst­oß zu verhindern.

6.

Notbremsli­cht. Das adaptive Bremslicht zeigt

den nachfolgen­den Verkehrste­ilnehmern eine Vollbremsu­ng an. Im Gegensatz zu einer normalen Bremsung blinken die Bremslicht­er dann mehrmals pro Sekunde.

7.

Müdigkeits­warner. Indem Augen- und Lidbewegun­gen sowie Lenkverhal­ten aufgezeich­net werden, bemerkt das System Veränderun­gen, die auf eine nachlassen­de Aufmerksam­keit schließen lassen. Ein Signal empfiehlt, eine Pause einzulegen.

8.

Alkohol-Wegfahrspe­rre. Hindert durch die Messung des Alkoholgeh­alts der Atemluft betrunkene Lenker am Starten des Wagens. Ein eingebaute­s Kontrollge­rät ist zwar noch nicht Pflicht, wohl aber eine standardis­ierte Vorrichtun­g zum Einbau.

Intelligen­ter Geschwindi­gkeitsassi­stent:

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