Neue StVO: „Konflikte sind vorprogrammiert“
Die Leserschaft meint, dass Radfahrer nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten brauchen.
„Grünes Licht für Radfahrer – fast überall“, 16. 6.
Als begeisterter Radfahrer finde ich es gut, wenn die Straßenverkehrsordnung (StVO) Radfahrer im Straßenverkehr besonders berücksichtigt. Mit dem fixen Sicherheitsabstand von zwei Metern beim Überholen von Radfahrern außerhalb des Ortsgebietes ist dem Gesetzgeber aber ein Schildbürgerstreich ersten Ranges gelungen. Warum? Weil die meisten Radfahrer nicht auf Bundes- oder Landesstraßen unterwegs sind, die zwei Fahrstreifen aufweisen, wo diese Regel ohne Probleme anwendbar ist, sondern sie fahren auf irgendwelchen Nebenstraßen. Diese lassen es aber aufgrund der geringen Breite in Zukunft nicht mehr zu, Radfahrer ohne Verstoß gegen die fixe Sicherheitsabstandsregel mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen zu überholen.
Konflikte zwischen Autofahrern, Radfahrern und Behörden sind durch diese praxisfremde und absurde Regelung vorprogrammiert.
Mag. Harald Haslacher,
Rothenthurn