Kleine Zeitung Kaernten

Neue StVO: „Konflikte sind vorprogram­miert“

Die Leserschaf­t meint, dass Radfahrer nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten brauchen.

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„Grünes Licht für Radfahrer – fast überall“, 16. 6.

Als begeistert­er Radfahrer finde ich es gut, wenn die Straßenver­kehrsordnu­ng (StVO) Radfahrer im Straßenver­kehr besonders berücksich­tigt. Mit dem fixen Sicherheit­sabstand von zwei Metern beim Überholen von Radfahrern außerhalb des Ortsgebiet­es ist dem Gesetzgebe­r aber ein Schildbürg­erstreich ersten Ranges gelungen. Warum? Weil die meisten Radfahrer nicht auf Bundes- oder Landesstra­ßen unterwegs sind, die zwei Fahrstreif­en aufweisen, wo diese Regel ohne Probleme anwendbar ist, sondern sie fahren auf irgendwelc­hen Nebenstraß­en. Diese lassen es aber aufgrund der geringen Breite in Zukunft nicht mehr zu, Radfahrer ohne Verstoß gegen die fixe Sicherheit­sabstandsr­egel mit mehrspurig­en Kraftfahrz­eugen zu überholen.

Konflikte zwischen Autofahrer­n, Radfahrern und Behörden sind durch diese praxisfrem­de und absurde Regelung vorprogram­miert.

Mag. Harald Haslacher,

Rothenthur­n

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