Diese Rechte haben Reisende
Wenn sich der Flug verspätet oder ausfällt: Welche Ansprüche Betroffene haben.
Rechtzeitige Absage. Wird ein Flug von der Airline annulliert, hat diese ihre Fluggäste zumindest zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit darüber zu informieren. „Dann haben Reisende laut EU-Fluggastrechteverordnung keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung“, heißt es bei der Agentur für Passagier- und Fluggastrechte (apf ). Auf jeden Fall können Betroffene aber zwischen einer Ticketkostenrückerstattung oder einer alternativen Beförderung wählen. Sollte ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung bestehen, hängt die Höhe von der Entfernung zwischen Abflugs- und Zielort ab: 250 Euro sind es etwa bei Kurzstrecken bis 1500 Kilometer, bei Langstrecken steigt die Summe auf 600 Euro. Wenn außergewöhnliche Umstände wie Naturkatastrophen oder medizinische Notfälle zum Flugausfall geführt haben, gibt es keinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung.
Verspätungen. „Generell sollte Sie die Fluglinie bei Verspätungen am Abfertigungsschalter oder Flugsteig über Ihre Rechte informieren“, heißt es beim VKI. Für den Fall, dass die Airline keine Betreuung und keine Information anbietet, raten die Konsumentenschützer: „Heben Sie alle Belege für Restaurant-, Taxi- oder Hotelkosten für den Fall einer nachträglichen Geltendmachung von Ansprüchen auf.“Anspruch auf Entschädigungszahlung gibt es allerdings erst ab drei Stunden Verspätung.
Vorsicht bei Reiseportalen. „Bei der Buchung von Flugreisen mit Anschlussflügen über Online-Reiseportale ist Vorsicht geboten“, warnen die Konsumentenschützer. „Falls Probleme beim Anschlussflug auftreten, sind Passagiere mit einem einheitlichen Beförderungsvertrag im Vorteil. Einen solchen hat man bei einer Direktbuchung über die Fluglinie oder mit der Buchung über ein Reisebüro.“
Auf Nummer sicher. Wer heuer eine Flugreise plant, sollte besser zu früh als spät am Flughafen eintreffen und den Check-in vorab online durchführen. Bei der Ankunft am Flughafen als Beweis am besten ein Selfie machen, auf dem eine öffentliche Uhr im Hintergrund zu sehen ist.