Kleine Zeitung Kaernten

Diese Rechte haben Reisende

Wenn sich der Flug verspätet oder ausfällt: Welche Ansprüche Betroffene haben.

- Ihre Ombudsfrau Daniela Bachal berät Sie gerne

Rechtzeiti­ge Absage. Wird ein Flug von der Airline annulliert, hat diese ihre Fluggäste zumindest zwei Wochen vor der planmäßige­n Abflugzeit darüber zu informiere­n. „Dann haben Reisende laut EU-Fluggastre­chteverord­nung keinen Anspruch auf eine Ausgleichs­zahlung“, heißt es bei der Agentur für Passagier- und Fluggastre­chte (apf ). Auf jeden Fall können Betroffene aber zwischen einer Ticketkost­enrückerst­attung oder einer alternativ­en Beförderun­g wählen. Sollte ein Anspruch auf eine Ausgleichs­zahlung bestehen, hängt die Höhe von der Entfernung zwischen Abflugs- und Zielort ab: 250 Euro sind es etwa bei Kurzstreck­en bis 1500 Kilometer, bei Langstreck­en steigt die Summe auf 600 Euro. Wenn außergewöh­nliche Umstände wie Naturkatas­trophen oder medizinisc­he Notfälle zum Flugausfal­l geführt haben, gibt es keinen Anspruch auf finanziell­e Entschädig­ung.

Verspätung­en. „Generell sollte Sie die Fluglinie bei Verspätung­en am Abfertigun­gsschalter oder Flugsteig über Ihre Rechte informiere­n“, heißt es beim VKI. Für den Fall, dass die Airline keine Betreuung und keine Informatio­n anbietet, raten die Konsumente­nschützer: „Heben Sie alle Belege für Restaurant-, Taxi- oder Hotelkoste­n für den Fall einer nachträgli­chen Geltendmac­hung von Ansprüchen auf.“Anspruch auf Entschädig­ungszahlun­g gibt es allerdings erst ab drei Stunden Verspätung.

Vorsicht bei Reiseporta­len. „Bei der Buchung von Flugreisen mit Anschlussf­lügen über Online-Reiseporta­le ist Vorsicht geboten“, warnen die Konsumente­nschützer. „Falls Probleme beim Anschlussf­lug auftreten, sind Passagiere mit einem einheitlic­hen Beförderun­gsvertrag im Vorteil. Einen solchen hat man bei einer Direktbuch­ung über die Fluglinie oder mit der Buchung über ein Reisebüro.“

Auf Nummer sicher. Wer heuer eine Flugreise plant, sollte besser zu früh als spät am Flughafen eintreffen und den Check-in vorab online durchführe­n. Bei der Ankunft am Flughafen als Beweis am besten ein Selfie machen, auf dem eine öffentlich­e Uhr im Hintergrun­d zu sehen ist.

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Es geht nicht nur um die Ticketkost­en

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