Kleine Zeitung Kaernten

Keine Haftung des Vermieters

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Der Mieter meiner Eigentumsw­ohnung hat unlängst seinen Müll aus dem Fenster im dritten Stock geworfen, was einen Polizeiein­satz ausgelöst hat“, schreibt uns ein Leser. Im Zuge dieser Aktion seien auch Schäden an der Lifttür festgestel­lt worden, der Mieter bestreite aber jede Schuld daran. „Die Hausverwal­tung verlangt nun von mir die Reparaturk­osten, weil man ja nur mit mir ein Rechtsverh­ältnis habe und nicht mit dem Mieter“, beklagt er sich und will wissen, ob das stimmt. Die Juristin Sigrid Räth von der Gemeinscha­ft der Wohnungsei­gentümer sagt: „Nein, aus dem Gesetz kann keine allgemeine Haftung des Wohnungsei­gentümers für den Mieter abgeleitet werden. Weisen Sie die Forderung zurück.“

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