Keine Haftung des Vermieters
Der Mieter meiner Eigentumswohnung hat unlängst seinen Müll aus dem Fenster im dritten Stock geworfen, was einen Polizeieinsatz ausgelöst hat“, schreibt uns ein Leser. Im Zuge dieser Aktion seien auch Schäden an der Lifttür festgestellt worden, der Mieter bestreite aber jede Schuld daran. „Die Hausverwaltung verlangt nun von mir die Reparaturkosten, weil man ja nur mit mir ein Rechtsverhältnis habe und nicht mit dem Mieter“, beklagt er sich und will wissen, ob das stimmt. Die Juristin Sigrid Räth von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer sagt: „Nein, aus dem Gesetz kann keine allgemeine Haftung des Wohnungseigentümers für den Mieter abgeleitet werden. Weisen Sie die Forderung zurück.“