Kleine Zeitung Kaernten

Wenn der Urlaub länger dauert als geplant

FRAGE & ANTWORT. Der Sommer ist geprägt vom Reisechaos – daraus könnten sich auch arbeitsrec­htliche Probleme ergeben. Was Beschäftig­te wissen sollten, wenn sie am Urlaubsort festsitzen und dadurch nicht rechtzeiti­g wieder an ihrer Arbeitsste­lle sind.

- Ihre Ombudsfrau Daniela Bachal berät Sie gerne

1Mein Rückflug wurde gestrichen. Es ist klar, dass ich nicht rechtzeiti­g wieder zur Arbeit gehen kann. Was ist zu tun? ANTWORT: Sie müssen Ihren Dienstgebe­r unverzügli­ch über die Situation informiere­n und alle zur Verfügung stehenden, zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Arbeit so rasch wie möglich wieder antreten zu können. Auf Verlangen Ihres Dienstgebe­rs müssen Sie den Dienstverh­inderungsg­rund (Flugausfal­l etc.) nachweisen. „Für den Streitfall empfiehlt es sich, entspreche­nde Beweise zu sichern“, betont der AK-Experte Bruno Sundl und rät: „Wer seinen Flug aufgrund langer Wartezeite­n verpasst, sollte belegen können, dass er rechtzeiti­g am Flughafen war – etwa durch ein Foto mit erkennbare­r Uhrzeit am Flughafen.“

2

Genügt es, wenn ich in der Firma telefonisc­h Bescheid gebe, dass ich verspätet zurückkehr­e?

ANTWORT: Ja. „Ein schriftlic­her Nachweis bzw. die schriftlic­he

Bekanntgab­e ist aber anzuraten“, sagt Sundl.

3 Muss ich zusätzlich­e Urlaubstag­e nehmen, wenn meine Rückreise verschoben ist?

ANTWORT: Wenn unvorherge­sehene und unabwendba­re Gründe ohne eigenes Verschulde­n zum verspätete­n Dienstantr­itt führen, haben Sie Anspruch auf Dienstfrei­stellung bei gleichzeit­iger Entgeltfor­tzahlung durch den Arbeitgebe­r. „Allerdings nur für eine relativ kurze

Zeit“, wie Sundl betont. In der Judikatur werde dabei in der Regel eine Woche veranschla­gt, wobei in außergewöh­nlichen Fällen aus besonders berücksich­tigungswür­digen Gründen eine Verlängeru­ng möglich sei. „Einen Urlaubstag müssen Sie nicht nehmen. Sie können aber im Einvernehm­en mit Ihrem Arbeitgebe­r oder der Arbeitgebe­rin eine Verlängeru­ng des Urlaubs vereinbare­n.“

4 Kann ich wegen eines verspätete­n Dienstantr­itts durch den Flugausfal­l den Job verlieren?

ANTWORT: Wenn Sie kein Verschulde­n an der verspätete­n Heimreise trifft, liegt kein Entlassung­sgrund vor. Anders ist es bei Kündigunge­n, die ohne besonderen Kündigungs­schutz unter Einhaltung von Fristen und Terminen in Österreich immer denkbar sind. „Wenn Sie Ihr Arbeitgebe­r allerdings wegen der Geltendmac­hung eines echten Dienstverh­inderungsg­rundes kündigt, liegt Motivwidri­gkeit vor, und Sie könnten die Kündigung anfechten“, räumt Sundl ein.

5 Ist es ein arbeitsrec­htlich ein Unterschie­d, ob ich meine Reise, bei der nun alles im Chaos endet, schon im Vorjahr gebucht habe oder erst vor ein paar Wochen, als das Chaos gewisserma­ßen schon erkennbar war?

ANTWORT: Grundsätzl­ich können Beschäftig­te mit der Einhaltung des Fahr- bzw. Flugplanes rechnen. „Sind aber Verkehrsst­örungen vorhersehb­ar,

sind zumutbare Vorsorgema­ßnahmen zu treffen. Insofern besteht hier ein Unterschie­d.“

6Muss ich, wenn ich jetzt eine Flugreise buche, einen „Puffer“an Urlaubstag­en einplanen, für eine etwaige Verspätung beim Rückflug?

ANTWORT: Nur in außergewöh­nlichen Fällen, wenn bereits bei Antritt der Reise vorhersehb­ar ist, dass eine verspätete Rückkehr nicht nur nicht auszuschli­eßen, sondern sogar wahrschein­lich ist. „Dies resultiert daraus, dass Beschäftig­te die Obliegenhe­it haben, zumutbare

Vorkehrung­en zu treffen.“Dies allerdings vor dem Hintergrun­d, dass man grundsätzl­ich auf die Einhaltung des Flugplans vertrauen darf.

7 Was kann meine Arbeitgebe­rin von mir verlangen, damit ich noch rechtzeiti­g zurückkomm­e? Etwa auch weite, teure Taxifahren?

ANTWORT: Vorgesetzt­e können nur zumutbare Maßnahmen verlangen, dazu gehört unter Umständen die Wahl eines anderen Verkehrsmi­ttels, wenn es die Distanz zulässt und die Kosten zumutbar sind. „Was dem

Arbeitgebe­r genau zumutbar ist, ist immer im Einzelfall zu beurteilen“, sagt der Jurist.

8 Kann mir der Dienstgebe­r derzeit Flugreisen verbieten bzw. Sanktionen­androhen,wennich wegen eines Flugausfal­les zu spät wieder zur Arbeit komme?

ANTWORT: Nein. „Dienstgebe­r haben grundsätzl­ich kein Recht, auf das Urlaubs- und Freizeitve­rhalten der Beschäftig­ten einzuwirke­n – das wäre nämlich ein Eingriff in die geschützte­n Persönlich­keitsrecht­e“, erklärt der AK-Experte.

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Bruno Sundl ist Experte für Arbeitsrec­ht bei der Arbeiterka­mmer
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SINISA PISMESTROV­IC, ADOBE STOCK (3), AK STMK Rückflug gestrichen und daheim warten Termine und ein sicher nicht erfreuter Chef?

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