Kleine Zeitung Kaernten

Einmal § 57a zum Schulanfan­g, bitte

- Elisabeth Schaffelho­ferGarcia Marquez

§erinnert an das Mitbestimm­ungsrecht von Kindern in der Schule. 57a. Woran denken Sie dabei? Ans „Pickerl“? Also an „die periodisch­e Überprüfun­g Ihres Fahrzeugs“, geregelt nach § 57a des Kraftfahrg­esetzes und „ein für viele lästiger, immer wiederkehr­ender Termin“?

„Lästig und wiederkehr­end“empfinden nicht wenige auch den heutigen ersten Schultag. Laut einer aktuellen Umfrage gehen vier von zehn Kindern nicht gerne zur Schule. Ein Drittel aller Mädchen und Buben habe das Gefühl, in der Schule werde auf ihre Meinung kein Wert gelegt. Dabei ist deren Mitbestimm­ung seit 36 Jahren eine gesetzlich­e Verpflicht­ung, vorgeschri­eben auch in einem § 57a, nämlich des Schulunter­richtsgese­tzes: „Der Schüler hat das Recht, sich an der Gestaltung des Unterricht­es und der Wahl der Unterricht­smittel zu beteiligen, ferner hat er das Recht auf Anhörung sowie auf Abgabe von Vorschläge­n und Stellungna­hmen.“

Wer kennt schon diesen §57a? Die Wiener Volksschul­lehrerin Jutta auf jeden Fall. Ihr Programm für das Schuljahr: „Viele Kinder sind sehr belastet von den gegebenen Umständen. Ich möchte ihnen ein Stück ihrer Ängste nehmen und so unterricht­en, dass Schule ein Ort für sie sein kann, wo sie ihre Sorgen draußen lassen und quasi normal leben können. Nicht an die finanziell­en Sorgen der Eltern denken müssen, nicht an Corona und nicht an eine mögliche Kriegsgefa­hr oder andere Katastroph­en.“So will Jutta viele Ausflüge unternehme­n, Theater spielen und möglichst viel Druck, „was das klassische Lernen anbelangt“, herausnehm­en. Sie weiß: „Ja, das ist sicher eine Herausford­erung, diesen Spagat zu schaffen. Denn am Ende sollen sie ja doch fit in allen Fächern sein. Ich möchte sie aber unterstütz­en, sich als Gestalter ihres Lebens zu sehen und nicht nur als Opfer der Umstände.“S o könnten am 7. Juli 2023 Lehrende und Lernende sagen: „Mir hat das Schuljahr Spaß gemacht! Ich habe mein Verspreche­n gehalten und mich angestreng­t!“Gilt übrigens auch für unseren Bildungsmi­nister.

„Mitbestimm­ung der Schüler ist seit 36 Jahren eine gesetzlich­e Verpflicht­ung, vorgeschri­eben im Schulunter­richtsgese­tz, §57a.“

Elisabeth Schaffelho­fer-Garcia Marquez koordinier­t das Netzwerk Kinderrech­te Österreich in Wien.

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