Kleine Zeitung Kaernten

Kein Geld für Heizen im Freien

Dunkle Schaufenst­er, keine Heizschwam­merl: Unternehme­n müssen Energie einsparen, um den Energiekos­tenzuschus­s zu bekommen.

- Von Veronika Dolna

Nach wochenlang­em Feilschen hat die Regierung am Mittwoch die nächste Förderung auf den Weg gebracht: den Energiekos­tenzuschus­s für Unternehme­n. Mit bis zu 1,3 Milliarden Euro sollen Unternehme­n unterstütz­t werden, die von den explodiere­nden Energiepre­isen besonders betroffen sind – „vom Großbetrie­b bis zur klassische­n Bäckerei“, betont Bundeskanz­ler Karl Nehammer (ÖVP).

Den Zuschuss gibt es für „energieint­ensive“Unternehme­n. Das sind alle, deren Energiekos­ten mindestens drei Prozent ihres Produktion­swertes oder Umsatzes ausmachen. Ausgenomme­n von diesem Kriterium sind Unternehme­n mit weniger als 700.000 Euro Jahresumsa­tz.

Wie viele Unternehme­n in etwa für die Förderung infrage kommen, können derzeit weder das Wirtschaft­sministeri­um noch die Wirtschaft­skammer beziffern.

Ab Mitte November sollen Unternehme­n beim Austria Wirtschaft­sservice (aws) Anträge stellen können. Noch in diesem Jahr sollen Fördergeld­er fließen, stellt Wirtschaft­sminister Martin Kocher (ÖVP) in Aussicht. Eine Strompreis­bremse

wie für Haushalte käme für die Wirtschaft nicht infrage: „Unternehme­n sind viel heterogene­r“, so Kocher: „Beim Energiekos­tenzuschus­s wird dafür auch Gas und Treibstoff subvention­iert.“

Unternehme­n, die mittels Steuerbera­ter ihren hohen Energie

bedarf nachweisen, bekommen von der Preissteig­erung bei Strom, Erdgas und Treibstoff­en zwischen Februar und September 2022 rund ein Drittel, mindestens aber 2000 Euro ersetzt. Für kleinere Betriebe soll es eine Pauschalfö­rderung geben, an der allerdings noch gearbeitet wird.

In einem zweiten Schritt geht es noch weiter: Wenn nachgewies­en wird, dass sich die Preise für Strom und Gas (nicht aber Benzin oder Diesel) zumindest verdoppelt haben, werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresv­erbrauchs mit maximal 30 Prozent gefördert. Können Unternehme­n außerdem Betriebsve­rluste durch die hohen Energiepre­ise nachweisen, sind Zuschüsse bis 25 Millionen Euro möglich. In ausgewählt­en Branchen, zum Beispiel in der Stahlindus­trie, sind sogar 50 Millionen möglich.

Unabhängig von der Fördersumm­e müssen Auflagen erfüllt werden: Größere Betriebe müssen für die Förderung ein Energiespa­r-Konzept vorlegen. Wer eine Förderung will, muss die Beleuchtun­g von Fassaden, Reklametaf­eln oder Schaufenst­ern in der Nacht abschalten. Auch Heizungen im Außenberei­ch – wie Heizschwam­merl oder beheizte Skilifte – müssen ausgeschal­tet bleiben und Türen dürfen nicht dauerhaft offen gehalten werden. „Lauter Dinge, die einem der Hausversta­nd sagt“, betont Energiemin­isterin Leonore Gewessler (Grüne). In einem Winter, in dem man womöglich mit deutlich weniger Energie auskommen muss, dürfe die – besonders, wenn sie gefördert wird – nicht beim Fenster hinausgehe­izt werden.

Weitere Auflagen jenseits des Energiespa­rens: Wer eine Förderung bekommt, muss im Jahr 2022 den Bonus für Vorstände und Manager streichen oder zumindest halbieren. Und ab einer Zuschusshö­he von 10.000 Euro wird die Förderung offengeleg­t.

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