Kein Geld für Heizen im Freien
Dunkle Schaufenster, keine Heizschwammerl: Unternehmen müssen Energie einsparen, um den Energiekostenzuschuss zu bekommen.
Nach wochenlangem Feilschen hat die Regierung am Mittwoch die nächste Förderung auf den Weg gebracht: den Energiekostenzuschuss für Unternehmen. Mit bis zu 1,3 Milliarden Euro sollen Unternehmen unterstützt werden, die von den explodierenden Energiepreisen besonders betroffen sind – „vom Großbetrieb bis zur klassischen Bäckerei“, betont Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP).
Den Zuschuss gibt es für „energieintensive“Unternehmen. Das sind alle, deren Energiekosten mindestens drei Prozent ihres Produktionswertes oder Umsatzes ausmachen. Ausgenommen von diesem Kriterium sind Unternehmen mit weniger als 700.000 Euro Jahresumsatz.
Wie viele Unternehmen in etwa für die Förderung infrage kommen, können derzeit weder das Wirtschaftsministerium noch die Wirtschaftskammer beziffern.
Ab Mitte November sollen Unternehmen beim Austria Wirtschaftsservice (aws) Anträge stellen können. Noch in diesem Jahr sollen Fördergelder fließen, stellt Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) in Aussicht. Eine Strompreisbremse
wie für Haushalte käme für die Wirtschaft nicht infrage: „Unternehmen sind viel heterogener“, so Kocher: „Beim Energiekostenzuschuss wird dafür auch Gas und Treibstoff subventioniert.“
Unternehmen, die mittels Steuerberater ihren hohen Energie
bedarf nachweisen, bekommen von der Preissteigerung bei Strom, Erdgas und Treibstoffen zwischen Februar und September 2022 rund ein Drittel, mindestens aber 2000 Euro ersetzt. Für kleinere Betriebe soll es eine Pauschalförderung geben, an der allerdings noch gearbeitet wird.
In einem zweiten Schritt geht es noch weiter: Wenn nachgewiesen wird, dass sich die Preise für Strom und Gas (nicht aber Benzin oder Diesel) zumindest verdoppelt haben, werden bis zu 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs mit maximal 30 Prozent gefördert. Können Unternehmen außerdem Betriebsverluste durch die hohen Energiepreise nachweisen, sind Zuschüsse bis 25 Millionen Euro möglich. In ausgewählten Branchen, zum Beispiel in der Stahlindustrie, sind sogar 50 Millionen möglich.
Unabhängig von der Fördersumme müssen Auflagen erfüllt werden: Größere Betriebe müssen für die Förderung ein Energiespar-Konzept vorlegen. Wer eine Förderung will, muss die Beleuchtung von Fassaden, Reklametafeln oder Schaufenstern in der Nacht abschalten. Auch Heizungen im Außenbereich – wie Heizschwammerl oder beheizte Skilifte – müssen ausgeschaltet bleiben und Türen dürfen nicht dauerhaft offen gehalten werden. „Lauter Dinge, die einem der Hausverstand sagt“, betont Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne). In einem Winter, in dem man womöglich mit deutlich weniger Energie auskommen muss, dürfe die – besonders, wenn sie gefördert wird – nicht beim Fenster hinausgeheizt werden.
Weitere Auflagen jenseits des Energiesparens: Wer eine Förderung bekommt, muss im Jahr 2022 den Bonus für Vorstände und Manager streichen oder zumindest halbieren. Und ab einer Zuschusshöhe von 10.000 Euro wird die Förderung offengelegt.