Kleine Zeitung Kaernten

Wann wird der Vertrag ein unbefriste­ter?

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Unser Leser ist im Jänner 2016 in seine damals neue Mietwohnun­g eingezogen. Der Mietvertra­g wurde auf zehn Jahre befristet. „Die Wohnbaugen­ossenschaf­t hat mir damals versichert, dass der Vertrag nach zehn Jahren automatisc­h in eine unbefriste­te Variante übergehen würde“, erzählt der Mann. Nach einem Eigentümer­wechsel beim Haus fragt er sich allerdings, wieweit er sich darauf verlassen kann.

„Sowohl im Vollanwend­ungs- als auch im Teilanwend­ungsbereic­h des Mietrechts­gesetzes dürfen Mietverträ­ge befristet abgeschlos­sen werden, wobei diese Verträge mindestens drei Jahre befristet sein müssen. Eine Befristung von zehn Jahren ist also zulässig“, sagt dazu die Juristin Barbara Walzl-Sirk vom Mieterschu­tzverband. Leider könnten derzeit beliebig viele befristete Mietverhäl­tnisse begründet werden, ohne zu einem unbefriste­ten zu kommen. „Würde der neue Eigentümer auf die derzeitige Befristung vergessen, würde sich das Mietverhäl­tnis stillschwe­igend um weitere drei Jahre verlängern. Übersieht der Vermieter auch diese Frist, dann würde das Mietverhäl­tnis unbefriste­t werden.“Der Rat für unseren Leser: „Besprechen Sie die Möglichkei­ten mit der Hausverwal­tung!“

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