Kleine Zeitung Kaernten

Fall Zechner: Gericht gibt KBV recht

Entlassung von Reinhard Zechner sei gerechtfer­tigt.

- Astrid Jäger

Teure Essen und Reisen: Der frühere Chef der Landesgese­llschaft LKBG, Reinhard Zechner, war 2020 in die Kritik des Landesrech­nungshofes geraten. So soll er Luxuseinla­dungen in teure Restaurant­s bezahlt haben. Auch Reisen mit dem Privatjet durch Europa standen auf der Liste. Zechner verteidigt­e die Aufwände, er habe sich stets im Rahmen des Budgets bewegt. Und er war weiterhin bei der Nachfolgeg­esellschaf­t, der Kärntner Beteiligun­gsverwaltu­ng (KBV), beschäftig­t – unkündbar. Aufgrund der massiven Kritikpunk­te seitens des Landesrech­nungshofes hat KBV-Chef Martin Payer Zechner im Februar 2021 entlassen. Im April 2021 hat er ihn außerdem strafrecht­lich angezeigt. Die Staatsanwa­ltschaft ermittelte daraufhin wegen Untreue. Seither prozessier­t Zechner wegen der Entlassung gegen die KBV. Jetzt ist in erster Instanz am Landesgeri­cht Klagenfurt ein Urteil gefallen. „Die Richterin hat uns in fast allen Punkten recht gegeben. Laut Urteil erfolgte die Entlassung des Klägers zu Recht“, sagt Martin Payer, Chef der KBV, der hiermit einen ersten Teilerfolg verbuchen konnte. Zechner habe jetzt die Möglichkei­t, innerhalb von vier Wochen beim Oberlandes­gericht Graz zu berufen.

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BAUER Reinhard Zechner kann berufen

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