Fall Zechner: Gericht gibt KBV recht
Entlassung von Reinhard Zechner sei gerechtfertigt.
Teure Essen und Reisen: Der frühere Chef der Landesgesellschaft LKBG, Reinhard Zechner, war 2020 in die Kritik des Landesrechnungshofes geraten. So soll er Luxuseinladungen in teure Restaurants bezahlt haben. Auch Reisen mit dem Privatjet durch Europa standen auf der Liste. Zechner verteidigte die Aufwände, er habe sich stets im Rahmen des Budgets bewegt. Und er war weiterhin bei der Nachfolgegesellschaft, der Kärntner Beteiligungsverwaltung (KBV), beschäftigt – unkündbar. Aufgrund der massiven Kritikpunkte seitens des Landesrechnungshofes hat KBV-Chef Martin Payer Zechner im Februar 2021 entlassen. Im April 2021 hat er ihn außerdem strafrechtlich angezeigt. Die Staatsanwaltschaft ermittelte daraufhin wegen Untreue. Seither prozessiert Zechner wegen der Entlassung gegen die KBV. Jetzt ist in erster Instanz am Landesgericht Klagenfurt ein Urteil gefallen. „Die Richterin hat uns in fast allen Punkten recht gegeben. Laut Urteil erfolgte die Entlassung des Klägers zu Recht“, sagt Martin Payer, Chef der KBV, der hiermit einen ersten Teilerfolg verbuchen konnte. Zechner habe jetzt die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen beim Oberlandesgericht Graz zu berufen.