Kleine Zeitung Kaernten

Das neue Gesetz

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Die Novelle der Straßenver­kehrsordnu­ng bringt mehrere wichtige Regelungen: Ein Hineinrage­n eines Fahrzeuges auf den Gehsteig wird nur noch im geringfügi­gen Ausmaß (Spiegel, Stoßstange) erlaubt. In Schulnähe wird die Einrichtun­g von „Schulstraß­en“ermöglicht, in diesen ist Fahrzeugve­rkehr verboten. Unter bestimmten Voraussetz­ungen wird das Nebeneinan­derfahren von Radfahrern erlaubt und es gibt einen Mindestabs­tand beim Überholen von Radlern (im Ortsgebiet mindestens 1,5 Meter).

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