Das neue Gesetz
Die Novelle der Straßenverkehrsordnung bringt mehrere wichtige Regelungen: Ein Hineinragen eines Fahrzeuges auf den Gehsteig wird nur noch im geringfügigen Ausmaß (Spiegel, Stoßstange) erlaubt. In Schulnähe wird die Einrichtung von „Schulstraßen“ermöglicht, in diesen ist Fahrzeugverkehr verboten. Unter bestimmten Voraussetzungen wird das Nebeneinanderfahren von Radfahrern erlaubt und es gibt einen Mindestabstand beim Überholen von Radlern (im Ortsgebiet mindestens 1,5 Meter).