Kleine Zeitung Kaernten

Kann man Haustiere auch vererben?

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Ja. Enthält ein Testament keine bestimmte Regelung, wer das Tier erhalten soll, fällt es in den Nachlass. „Das Tier wird damit von den Erben mitgeerbt und geht in deren Eigentum über“, erklären die Juristen der D.A.S. Rechtsschu­tzversiche­rung. Man könne aber auch jemanden, der kein Erbe ist, durch ein Vermächtni­s als Versorger des Tieres bestimmen.

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