Ab wann muss die Heizung laufen?
„Im Mietrechtsgesetz steht nicht, ab wann eine Gemeinschaftsheizung in Betrieb genommen werden muss“, heißt es bei der Mietervereinigung. Die Ö-Norm 7600 hält fest, dass die Wohnung durchschnittlich warm sein muss: am Tag etwa 20 Grad. Wer friert, sollte jedenfalls Vermieter/Verwalter schriftlich zur Inbetriebnahme der Heizanlage auffordern.