Kleine Zeitung Kaernten

Ab wann muss die Heizung laufen?

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„Im Mietrechts­gesetz steht nicht, ab wann eine Gemeinscha­ftsheizung in Betrieb genommen werden muss“, heißt es bei der Mietervere­inigung. Die Ö-Norm 7600 hält fest, dass die Wohnung durchschni­ttlich warm sein muss: am Tag etwa 20 Grad. Wer friert, sollte jedenfalls Vermieter/Verwalter schriftlic­h zur Inbetriebn­ahme der Heizanlage auffordern.

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