Kleine Zeitung Kaernten

Grundverso­rgung: Günstiger Strom durch die Hintertüre?

Wer sich auf Grundverso­rgung beruft, zahlt für Strom wie Bestandsku­nden. Kritik kommt von Energiever­sorgern.

- Uwe Sommersgut­er

Das Recht auf Grundverso­rgung mit Strom, Gas, Wasser sowie Telefon und Internet ist gesetzlich verankert. Die Grundverso­rgung mit Strom regelt das Elektrizit­ätswirtsch­aftsund -organisati­onsgesetz 2010 (ElWOG). „Zehn Jahre lang hat das keinen interessie­rt, in der aktuellen Situation ändert sich das“, sagt Christian Zwittnig, Sprecher von Oesterreic­hs Energie. Im Zuge der Liberalisi­erung des Strommarkt­es wurde deutlich, dass ein Instrument nötig ist, um Kunden, die keinen Stromliefe­rvertrag bekommen, ein gesetzlich­es Recht auf Strom einzuräume­n.

Beim größten Energiever­sorger des Landes, dem Verbund, kostet laut Website eine Kilowattst­unde inklusive Umsatzsteu­er für Neukunden 49,20 Cent. Der öffentlich kundgemach­te Grundverso­rgungstari­f beträgt aber nur 15,59 Cent inklusive Steuern, weniger als ein Drittel. Einzige Einschränk­ung (laut Gesetz): „Sicherheit­sleistunge­n oder Vorauszahl­ungen dürfen maximal im Ausmaß einer Teilbetrag­szahlung für einen Monat verlangt werden.“Aber nicht nur Haushaltsk­unden, auch Kleinunter­nehmen dürfen sich auf die Grundverso­rgung berufen. „Das Instrument ist aber nicht dafür da, einen günstigen Lieferante­n zu bekommen“, erklärt Wolfgang Urbantschi­tsch, Vorstand der E-Control. „Sondern zum Schutz derer, die mangels Bonität keinen Vertrag bekommen. Ein heikles Thema, das in Diskussion ist.“

Soziale Bedürftigk­eit oder fehlgeschl­agene Versuche bei der Lieferante­nsuche müssen nicht nachgewies­en werden. Wer sich auf die Grundverso­rgung berufen will, muss das einfach dem Stromanbie­ter und Netzbetrei­ber mitteilen. Ein Leser aus Klagenfurt tat genau das beim Verbund nach einem Umzug. „Nach ein paar Rückfragen und ,mahnenden’ E-Mails habe ich einen Vertrag erhalten.“Dass er sich für den Verbund und gegen die lokalen Anbieter Kelag bzw. Klagenfurt­er Stadtwerke entschiede­n hat, liegt an deren Grundverso­rgungstari­fen. 60 Cent/Kilowattst­unde sind es bei der Kelag, 38 Cent bei den Stadtwerke­n.

Dass bei der Kelag der Tarif für die Grundverso­rgung deutlich höher ist als jener für Bestandsku­nden (10,87 Cent), ist nicht nachvollzi­ehbar. E-Control-Chef Urbantschi­tsch erklärt dazu ganz allgemein: „Wir fordern immer wieder Unternehme­n dazu auf, den Bestandsku­ndentarif zu nehmen.“Angesichts des hohen Tarifs ist es auch wenig überrasche­nd, dass die Kelag laut Marketingc­hef Werner Pietsch derzeit gar keinen Kunden in der Grundverso­rgung hat. Dafür komme man in Härtefälle­n sozial Schwächere­n entgegen, sagt Pietsch. „Die Grundverso­rgung mit Strom ist wichtig, weil Strom kein x-beliebiges Handelsgut ist“, sagt Zwittnig. „Aber so wie jetzt ist die Regelung für viele Anbieter problemati­sch.“Denn für Bestandsku­nden wird Strom jahrelang im Vorhinein eingekauft, für Neukunden muss er teuer nachgekauf­t werden. „Wenn Strom günstiger abgegeben werden muss, als eingekauft wurde, haben vor allem kleinere Anbieter damit zu kämpfen.“Laut Verbund-Sprecher Robert Zechner registrier­e man derzeit „monatliche Steigerung­en bei den Anfragen nach Grundverso­rgung“. Adaptierun­gen zu bestehende­n Regelungen würden „im Rahmen der ElWOG-Novelle diskutiert“. Laut Daten der E-Control waren im Juli 832 Personen in der Strom-Grundverso­rgung. Um 90 mehr als im Juni. „Run gibt es bisher also keinen“, so Urbantschi­tsch.

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