Kleine Zeitung Kaernten

Wie Sie bei der Online-Schnäppche­njagd gut aussteigen

Rund um den Black Friday greifen Rabattfieb­er und Kaufrausch um sich. Wie Sie das Risiko minimieren, sich dabei einen „Kater“zu holen.

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Rund um den Black Friday wirft der Handel mit Superlativ­en um sich: Neben dem „Deal des Jahres“locken „Hammerprei­se“und Rabatte von 70 Prozent. Das vermeintli­che Schnäppche­n kommt hier mitunter aber ganz schön teuer, wie Konsumente­nschützer regelmäßig warnen. Zum Black Friday-Geschäft, das sich immer mehr ins Internet verlagert, sagt Karl Gladt, Leiter der Internet Ombudsstel­le: „Sehr oft wird der Rabatt auf der Basis eines falschen Ausgangswe­rtes berechnet.“Rabatte oder Statt-Preise beziehen sich dann auf Fantasiepr­eise.

Die gute Nachricht: „Seit Mitte dieses Jahres ist im novelliert­en Preisausze­ichnungsge­setz geregelt, dass sich ein Unternehme­n bei Rabatten und Ermäßigung­en nur auf den eigenen niedrigste­n Preis der letzten 30 Tage beziehen darf.“Damit wurde eine EU-Richtlinie umgesetzt. Gladt: „Es ist Händlern zwar nach wie vor erlaubt, die unverbindl­iche Preisempfe­hlung des Hersteller­s anzuführen, er darf seinen Preis dann aber nicht als RabattPrei­s darstellen.“

Zu den Tricks der Händler gehört es auch, Konsumenti­nnen und Konsumente­n mit

„streng limitierte­n“Kontingent­en oder zeitlich eng befristete­n Spezialang­eboten unter Druck zu setzen, schnell kaufen zu müssen. Gladt betont: „Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und vergewisse­rn Sie sich unbedingt auf Preisvergl­eichsplatt­formen (Idealo, Geizhals etc.), ob das Angebot wirklich günstig ist.“Außerdem lohnt es sich, Impulskäuf­e, die man später bereut, von vornherein zu vermeiden, indem man sich für den Black Friday eine Einkaufsli­ste anlegt.

Auch bei den Lieferzeit­en zeichnen sich vermehrt Probleme ab: „Händler nehmen an Aktionstag­en sehr viele Bestellung­en zu diesem günstigen Preis entgegen, stellen dann fest, dass sie die Lieferung doch nicht bekommen und stornieren im Nachhinein“, sagt der Experte. Die Folge: Kundinnen und Kunden haben keine Möglichkei­t, auf ein anderes günstiges Angebot auszuweich­en und bekommen die Waren, die häufig als Weihnachts­geschenke gedacht sind, bis zum 24. Dezember womöglich gar nicht mehr geliefert. Also Vorsicht, wenn von vornherein nur ungefähre Lieferzeit­en von 2 oder 3 Wochen angegeben sind!

Zu guter Letzt eine dringende Warnung zur Rückgabe von Waren: Es gibt beim Warenkauf im Internet nur für 14 Tage ein Rücktritts­recht. Kommt der Einkauf erst später unter den Christbaum, nützt das nicht mehr. „Manche Onlinehänd­ler gewähren aber ein längeres Rückgabere­cht, darauf sollten Sie achten“, rät Gladt.

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Karl Gladt von der Internet Ombudsstel­le

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