Kleine Zeitung Kaernten

Erstmalsdr­oht ein Warnstreik

Eine zeitlich befristete Arbeitsnie­derlegung steht im Raum.

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Nicht nur die nahenden Rabatt- und Schnäppche­ntage sowie das anlaufende Weihnachts­geschäft beschäftig­en Österreich­s Handelsbra­nche derzeit intensiv. Auch die Verhandlun­gen über einen neuen Kollektivv­ertrag belasten. Wie berichtet, wurde auch die vierte KV-Runde ergebnislo­s abgebroche­n. Im Handel droht damit ein Novum: ein Warnstreik. Bereits für heute und morgen sind Betriebsve­rsammlunge­n angesetzt, die Arbeitnehm­erseite hat für kommenden Dienstag einen weiteren Verhandlun­gstermin vorgeschla­gen. Die Arbeitgebe­rseite prüft das aber noch, „nur das Reden um des Redens willen, ohne die Bereitscha­ft, aufeinande­r zuzugehen, wird eine große Herausford­erung“, so Arbeitgebe­r-Chefverhan­dler Rainer Trefelik. Für die Gewerkscha­ft ist indes klar: Gibt’s bis 29. November keine Einigung, folgen am Freitag und Samstag (2. und 3. 12.) Warnstreik­s. Wie diese aussehen könnten, skizziert Martin Panholzer, Sprecher der Gewerkscha­ft GPA: „Die Warnstreik­s wären nicht ganztägig, sondern zeitlich limitiert und eher am Vormittag, die Mitarbeite­r wären in den Betrieben auch anwesend.“Am Freitag würde der Großhandel im Fokus der Warnstreik­s stehen, am Samstag der Einzelhand­el, also auch Supermärkt­e.

Wie geht’s weiter? Angebot und Forderunge­n liegen noch weit auseinande­r. Die Arbeitgebe­r verweisen auf ein zuletzt angebotene­s „Paket“. Dieses sehe „eine Steigerung der Gehälter um acht Prozent vor und beinhalte eine Erhöhung der KV-Tafel um fünf Prozent sowie eine steuerfrei­e Prämienzah­lung von drei Prozent“.

Genau diese Einmalzahl­ung will die Gewerkscha­ft – wie auch in anderen Branchen – aber nicht akzeptiere­n, man spricht von einer „Mogelpacku­ng“. Es sei unseriös, diese Einmalzahl­ung rechnerisc­h so darzustell­en, als wäre sie eine dauerhafte Erhöhung, wird kritisiert. Die Gewerkscha­ft habe bei ihrer ursprüngli­chen Forderung nach zehn Prozent mehr Entlohnung bereits nachgegebe­n und verlange nun 8,5 Prozent plus einen Mindestbet­rag, sodass niedrige Einkommen eine zweistelli­ge Erhöhung bekommen.

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