Tauziehen um die Russen-Milliarden
Russische Jachten, Flugzeuge, Immobilien und Bankkonten sind eingefroren. Doch die Nutzung der Werte ist alles andere als einfach.
Gibraltar fand eine Lücke im Gesetz. Ende September wurde die im März beschlagnahmte Jacht des russischen Oligarchen Dimitri Pumpianski für 39 Millionen Euro versteigert, mit dem Erlös sollen Gläubiger des früheren Eigners entschädigt werden. Die US-Bank JP Morgan, die einen 20,5-Millionen-Dollar-Kredit für den Kauf der „Axioma“(siehe Bild) vergeben hatte, sah einen Bruch des Kreditvertrages, weil Pumpianski auf die Sanktionsliste der EU gekommen war.
Doch das blieb ein Einzelfall. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen erklärte gestern, dass im Zuge der Sanktionen bisher 300 Milliarden Euro an Reserven der russischen
Zentralbank blockiert und 19 Milliarden Euro an Geldern russischer Oligarchen eingefroren worden seien. Der von den Russen angerichtete Schaden in der Ukraine wird mittlerweile auf rund 600 Milliarden Euro geschätzt – doch die festgesetzten Vermögenswerte einfach für Reparationszahlungen zu verwenden, ist rechtlich nicht so leicht möglich.
Von der Leyen bleibt aber dabei: „Russland muss bezahlen.“Die Kommission will nun vorschlagen, im Rahmen des Internationalen Gerichtshofes – der von Russland nicht anerkannt wird – ein eigenes Tribunal oder ein spezialisiertes Gericht aufzubauen, das auch von den Vereinten Nationen unterstützt wird. Die Ukraine selbst und weitere 14 Nationen untersuchen bereits akribisch alle Kriegsverbrechen, laut Vorschlag der Kommission soll auch der Bruch von Sanktionen als Verbrechen eingestuft werden. Können Verbindungen nachgewiesen werden – wie das etwa in Italien im Kampf gegen die Mafia geschieht – können Vermögenswerte auch tatsächlich beschlagnahmt werden.
Das „Einfrieren“bedeutet, dass die Werte nach Kriegsende zurückgegeben werden müssen. Die Idee ist nun, die Vermögen „arbeiten“zu lassen und den Gewinn an die Ukraine weiterzuleiten. Die Milliarden der Zentralbank könnten vor der Rückgabe an einen Friedensvertrag gekoppelt werden, der Wiedergutmachung beinhaltet. Die EU muss das nun auch mit G7 und UNO besprechen.