„Autofahrer werden mit Vorschriften sekkiert“
Neue StVO sei kaum einhaltbar, dafür würden Radfahrer geradezu hofiert, kritisiert eine Leserin.
Aufwecker „Regeln schlecht durchdacht“, und „Neue Regeln sorgen für ein Maß an Ärger“, 26. 11.
Es gibt wieder neue Verkehrsregeln für Autofahrer, auch in Bezug auf die Radfahrer. Die Autofahrer werden mit zusätzlichen Vorschriften sekkiert, die zum Teil kaum oder unmöglich einzuhalten sind (z. B. Autolänge 3,8 Meter, Parkplatz 3,2 Meter usw.). Die oft rücksichtslosen Radfahrer nutzen ihre Hofierung durch den Gesetzgeber schamlos aus. Schuld ist sowieso immer der Autofahrer! Die Verkehrsregeln missachtend brausen sie durch die Gegend, fahren über Zebrastreifen, auf der falschen Straßenseite, ohne Licht usw. Sie haben keine Konsequenzen zu befürchten, da sie anonym unterwegs sind. Das Mindeste wäre eine Nummerntafel (die Diskussion war schon da), auch für die E-Bikes, welche schon längst Mofa-Tempo erreichen.
Maria Zoder, Schiefling
Höchste Zeit
Wohin mit den großen Autos, mit denen StVO-konformes
Parken in der Stadt schwierig ist? So fragt Claudia Beer-Odebrecht in ihrem „Denkzettel“. Die Antwort ist einfach: hinaus aus der Stadt oder hinein in Parkgaragen. Das eigentliche Problem ist, dass Leute mit mehr Geld und größeren Autos immer mehr öffentlichen Raum für sich beanspruchen – auf Kosten der schwächeren und umweltfreundlicheren Verkehrsteilnehmer. Wollen wir die Städte SUV-gerechter oder menschengerechter machen? Übergroße Kfz, egal ob fossil oder elektrisch betrieben, sind kein angemessenes Mittel urbaner Mobilität. Höchste Zeit, dass das verstanden wird.
Mag. Helfried Geihofer,
Klagenfurt
Überholverbot
Die Abstandsregeln für das Überholen von Radfahrern mit einem Pkw oder Lkw führen faktisch zu einem Überholverbot von Radfahrern auf einspurigen Straßen, denn diese sind zumeist nicht über 3,5 Meter breit. Einen Meter davon benötigt der Radfahrer, zwei Meter ist der Abstand zum Überholenden und der Pkw ist 1,8, der
Lkw 2,5 Meter breit, was in der Summe 4,8 bzw. beim Lkw 5,5 Meter ergibt.
DI Dr. Ulrich HabsburgLothringen, Wolfsberg
Erst denken ...
Laut neuer StVO muss bei Gehwegen eine Mindestbreite von 1,50 Metern gegeben sein. Da kommen zum Beispiel auf die Stadt Klagenfurt aber eine Menge Arbeit und Kosten zu, da es in Klagenfurt jede Menge an Gehwegen unter 1,50 Meter Breite gibt.
Deswegen bin ich der Meinung: Man sollte zuerst denken und dann Gesetze beschließen.
Horst Pehse, Klagenfurt
Anonymität
Heute möchte ich mich einmal bedanken. Ich, Deutscher, freue mich, dass ich nunmehr seit über sechs Jahren an Ihrem schönen Wörthersee wohnen darf.
Dieser Vorfall ist noch nicht lange her: Ich fahre (mit dem Auto) auf dem Weg von Reifnitz nach Klagenfurt durch den Tunnel bei Sekirn und dabei an einem Radfahrer vorbei (unter Beachtung der Vorschriften).
Kurz hinter dem Tunnel ein kleiner Abzweig, bei dem ich anhalte. Als der Radfahrer dort ankommt, mache ich ihn freundlich darauf aufmerksam, dass der Tunnel für Radfahrer gesperrt ist und die Durchfahrt nicht ungefährlich sein könnte. Seine Antwort: „Auf dich haben wir hier noch gewartet, du A ...“
Bei der Gelegenheit meine Frage, wann endlich Radfahrer aus ihrer Anonymität entlassen und die Fahrräder mit Kennzeichen versehen werden?
Bernd Wüllner, Reifnitz
(K)ein Meisterwerk
Der ganz normale Wahnsinn wird Gesetz, ein „Meisterwerk“. Es legalisiert das bisherige „Break the rules“- Verhalten der Radler, wimmelt von unbestimmten Gesetzesbegriffen und lässt eigener (Fehl-)Einschätzung oft völlig freien Raum. Die Unfallzahlen werden steigen, keiner war schuld und die Klärung der Schuldfrage wird mit Sicherheit in unzumutbarer Weise erschwert – vielen Warnungen von Verkehrsexperten zum Trotz. Viel Spaß auf der Straße!
Rigobert Bott, Thal