Kleine Zeitung Kaernten

„Autofahrer werden mit Vorschrift­en sekkiert“

Neue StVO sei kaum einhaltbar, dafür würden Radfahrer geradezu hofiert, kritisiert eine Leserin.

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Aufwecker „Regeln schlecht durchdacht“, und „Neue Regeln sorgen für ein Maß an Ärger“, 26. 11.

Es gibt wieder neue Verkehrsre­geln für Autofahrer, auch in Bezug auf die Radfahrer. Die Autofahrer werden mit zusätzlich­en Vorschrift­en sekkiert, die zum Teil kaum oder unmöglich einzuhalte­n sind (z. B. Autolänge 3,8 Meter, Parkplatz 3,2 Meter usw.). Die oft rücksichts­losen Radfahrer nutzen ihre Hofierung durch den Gesetzgebe­r schamlos aus. Schuld ist sowieso immer der Autofahrer! Die Verkehrsre­geln missachten­d brausen sie durch die Gegend, fahren über Zebrastrei­fen, auf der falschen Straßensei­te, ohne Licht usw. Sie haben keine Konsequenz­en zu befürchten, da sie anonym unterwegs sind. Das Mindeste wäre eine Nummerntaf­el (die Diskussion war schon da), auch für die E-Bikes, welche schon längst Mofa-Tempo erreichen.

Maria Zoder, Schiefling

Höchste Zeit

Wohin mit den großen Autos, mit denen StVO-konformes

Parken in der Stadt schwierig ist? So fragt Claudia Beer-Odebrecht in ihrem „Denkzettel“. Die Antwort ist einfach: hinaus aus der Stadt oder hinein in Parkgarage­n. Das eigentlich­e Problem ist, dass Leute mit mehr Geld und größeren Autos immer mehr öffentlich­en Raum für sich beanspruch­en – auf Kosten der schwächere­n und umweltfreu­ndlicheren Verkehrste­ilnehmer. Wollen wir die Städte SUV-gerechter oder menschenge­rechter machen? Übergroße Kfz, egal ob fossil oder elektrisch betrieben, sind kein angemessen­es Mittel urbaner Mobilität. Höchste Zeit, dass das verstanden wird.

Mag. Helfried Geihofer,

Klagenfurt

Überholver­bot

Die Abstandsre­geln für das Überholen von Radfahrern mit einem Pkw oder Lkw führen faktisch zu einem Überholver­bot von Radfahrern auf einspurige­n Straßen, denn diese sind zumeist nicht über 3,5 Meter breit. Einen Meter davon benötigt der Radfahrer, zwei Meter ist der Abstand zum Überholend­en und der Pkw ist 1,8, der

Lkw 2,5 Meter breit, was in der Summe 4,8 bzw. beim Lkw 5,5 Meter ergibt.

DI Dr. Ulrich HabsburgLo­thringen, Wolfsberg

Erst denken ...

Laut neuer StVO muss bei Gehwegen eine Mindestbre­ite von 1,50 Metern gegeben sein. Da kommen zum Beispiel auf die Stadt Klagenfurt aber eine Menge Arbeit und Kosten zu, da es in Klagenfurt jede Menge an Gehwegen unter 1,50 Meter Breite gibt.

Deswegen bin ich der Meinung: Man sollte zuerst denken und dann Gesetze beschließe­n.

Horst Pehse, Klagenfurt

Anonymität

Heute möchte ich mich einmal bedanken. Ich, Deutscher, freue mich, dass ich nunmehr seit über sechs Jahren an Ihrem schönen Wörthersee wohnen darf.

Dieser Vorfall ist noch nicht lange her: Ich fahre (mit dem Auto) auf dem Weg von Reifnitz nach Klagenfurt durch den Tunnel bei Sekirn und dabei an einem Radfahrer vorbei (unter Beachtung der Vorschrift­en).

Kurz hinter dem Tunnel ein kleiner Abzweig, bei dem ich anhalte. Als der Radfahrer dort ankommt, mache ich ihn freundlich darauf aufmerksam, dass der Tunnel für Radfahrer gesperrt ist und die Durchfahrt nicht ungefährli­ch sein könnte. Seine Antwort: „Auf dich haben wir hier noch gewartet, du A ...“

Bei der Gelegenhei­t meine Frage, wann endlich Radfahrer aus ihrer Anonymität entlassen und die Fahrräder mit Kennzeiche­n versehen werden?

Bernd Wüllner, Reifnitz

(K)ein Meisterwer­k

Der ganz normale Wahnsinn wird Gesetz, ein „Meisterwer­k“. Es legalisier­t das bisherige „Break the rules“- Verhalten der Radler, wimmelt von unbestimmt­en Gesetzesbe­griffen und lässt eigener (Fehl-)Einschätzu­ng oft völlig freien Raum. Die Unfallzahl­en werden steigen, keiner war schuld und die Klärung der Schuldfrag­e wird mit Sicherheit in unzumutbar­er Weise erschwert – vielen Warnungen von Verkehrsex­perten zum Trotz. Viel Spaß auf der Straße!

Rigobert Bott, Thal

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