Polizei warnt vor verbotenen Krachern
Immer mehr Kärntner beschaffen sich nicht zertifizierte Pyrotechnik-Produkte über das Internet. Unter-16-Jährige dürfen nicht einmal Schweizerkracher besitzen.
Nach der „Stillen Nacht“wird es wieder lauter beziehungsweise: Es ist schon laut. Vielerorts will man offenbar nicht mehr länger auf den Jahreswechsel warten und es werden bereits zahlreiche Raketen und Böller gezündet. Die Polizei habe derzeit mit Pyrotechnik-Kontrollen alle Hände voll zu tun. Bei ihren Einsätzen stellen die Beamten jetzt aber auch vermehrt verbotene Böller sicher, welche
insbesondere von Jugendlichen im Ausland gekauft werden.
„Verbotene pyrotechnische Produkte werden zumeist über das Internet in Tschechien und Polen bestellt oder direkt dort gekauft und nach Österreich gebracht“, bestätigt Lisa Sandrieser, Sprecherin der Landespolizeidirektion Kärnten. „Das Gefährliche an den nicht gekennzeichneten Böllern ist die fehlende CE-Konformitätsprüfung.“Sandrieser warnt: „Eine Verwendung nicht zertifizierter Produkte kann fatale Folgen haben, etwa weil das Produkt deutlich mehr Schwarzpulver und diverse chemische Beigaben beinhaltet als angegeben, oder die Dauer der Brennzeit der Zündschnur geringer ist als erwartet.“So kann es selbst bei einem ordnungsgemäßen Gebrauch zu schweren oder gar tödlichen Verletzungen kommen.
Verbotene Böller entdecken die Beamten vor allem in nach Kärnten einreisenden Fahrzeugen. Bei den Kontrollen wird auch ein Auge auf die Einhaltung der gesetzlich geregelten Altersbeschränkungen geworfen. Ein Beispiel: Knallerbsen sind erst ab zwölf Jahren erlaubt. Und ein Jugendlicher unter 16 Jahren, der einen „Schweizerkracher“auch nur besitzt, begeht eine Verwaltungsübertretung und kann mit bis zu 3600 Euro bestraft werden. Das gilt auch für die unrechtmäßige Verwendung von Feuerwerkskörpern im Ortsgebiet, wobei laut Polizei hier bereits der Versuch, welche zu zünden, strafbar ist.
Im Rahmen der Marktüberwachung führt die Polizei dieser Tage auch engmaschige Kontrollen bei heimischen Pyrotechnik-Händlern, Herstel
lern und Importeuren durch und kontrolliert die angebotene Ware. Alle Produkte müssen über eine CE-Kennzeichnung verfügen sowie über eine Registrierungsnummer und eine gesetzeskonforme Kennzeichnung (etwa Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache, Abgabebeschränkungen).
Bei Nichtbeachtung der Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes drohen sehr hohe Strafen. Unabhängig davon müssen natürlich auch die Verordnungen der jeweiligen Gemeinden beachtet werden.