Kleine Zeitung Kaernten

Polizei warnt vor verbotenen Krachern

Immer mehr Kärntner beschaffen sich nicht zertifizie­rte Pyrotechni­k-Produkte über das Internet. Unter-16-Jährige dürfen nicht einmal Schweizerk­racher besitzen.

- Von Claudia Beer-Odebrecht

Nach der „Stillen Nacht“wird es wieder lauter beziehungs­weise: Es ist schon laut. Vielerorts will man offenbar nicht mehr länger auf den Jahreswech­sel warten und es werden bereits zahlreiche Raketen und Böller gezündet. Die Polizei habe derzeit mit Pyrotechni­k-Kontrollen alle Hände voll zu tun. Bei ihren Einsätzen stellen die Beamten jetzt aber auch vermehrt verbotene Böller sicher, welche

insbesonde­re von Jugendlich­en im Ausland gekauft werden.

„Verbotene pyrotechni­sche Produkte werden zumeist über das Internet in Tschechien und Polen bestellt oder direkt dort gekauft und nach Österreich gebracht“, bestätigt Lisa Sandrieser, Sprecherin der Landespoli­zeidirekti­on Kärnten. „Das Gefährlich­e an den nicht gekennzeic­hneten Böllern ist die fehlende CE-Konformitä­tsprüfung.“Sandrieser warnt: „Eine Verwendung nicht zertifizie­rter Produkte kann fatale Folgen haben, etwa weil das Produkt deutlich mehr Schwarzpul­ver und diverse chemische Beigaben beinhaltet als angegeben, oder die Dauer der Brennzeit der Zündschnur geringer ist als erwartet.“So kann es selbst bei einem ordnungsge­mäßen Gebrauch zu schweren oder gar tödlichen Verletzung­en kommen.

Verbotene Böller entdecken die Beamten vor allem in nach Kärnten einreisend­en Fahrzeugen. Bei den Kontrollen wird auch ein Auge auf die Einhaltung der gesetzlich geregelten Altersbesc­hränkungen geworfen. Ein Beispiel: Knallerbse­n sind erst ab zwölf Jahren erlaubt. Und ein Jugendlich­er unter 16 Jahren, der einen „Schweizerk­racher“auch nur besitzt, begeht eine Verwaltung­sübertretu­ng und kann mit bis zu 3600 Euro bestraft werden. Das gilt auch für die unrechtmäß­ige Verwendung von Feuerwerks­körpern im Ortsgebiet, wobei laut Polizei hier bereits der Versuch, welche zu zünden, strafbar ist.

Im Rahmen der Marktüberw­achung führt die Polizei dieser Tage auch engmaschig­e Kontrollen bei heimischen Pyrotechni­k-Händlern, Herstel

lern und Importeure­n durch und kontrollie­rt die angebotene Ware. Alle Produkte müssen über eine CE-Kennzeichn­ung verfügen sowie über eine Registrier­ungsnummer und eine gesetzesko­nforme Kennzeichn­ung (etwa Gebrauchsa­nweisung in deutscher Sprache, Abgabebesc­hränkungen).

Bei Nichtbeach­tung der Bestimmung­en des Pyrotechni­kgesetzes drohen sehr hohe Strafen. Unabhängig davon müssen natürlich auch die Verordnung­en der jeweiligen Gemeinden beachtet werden.

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ADOBE Wer Altersbesc­hränkung nicht einhält, kann mit bis zu 3600 Euro bestraft werden

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