Lehrer ließ Tochter nicht in Schule gehen
Selbst als Mädchen Klasse wiederholen musste, wurde Präsenzpflicht ignoriert. Jetzt sprach das Gericht ein Machtwort.
ahrelang schickte ein Kärntner Lehrer seine eigene Tochter nicht zur Schule – selbst als die Bildungsdirektion diesem Treiben einen Riegel vorschob und die Bezirkshauptmannschaft Geldbußen verhängte. Nun musste das Bundesverwaltungsgericht ein Machtwort sprechen.
Alles begann mit der Coronapandemie: Die Eltern eines damals zwölfjährigen Mädchens entschieden sich im Schuljahr 2021/22, vom Recht auf häuslichen Unterricht Gebrauch zu machen. In solchen Fällen ist im Juli die Ablegung von Externistenprüfungen in Pflichtgegenständen vorgesehen. Die Schülerin der dritten Klasse einer Neuen Mittelschule fiel in Mathematik mit Bomben und Granaten durch. Das Gesetz schreibt dann vor, dass der Schüler nicht nur die Klasse wiederholen, sondern für die restliche Dauer der Schulpflicht auch tatsächlich an einer öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtung die Schulbank drücken muss. Der Antrag auf Fortführung des häuslichen Unterrichts wurde folglich von der Bildungsdirektion Kärnten abgelehnt.
J„Jeder hat sich an Gesetze zu halten und jedes Kind hat ein gesetzlich geregeltes Recht auf Bildung. Wenn dies nicht gewährleistet ist, ist der Schulbesuch umso wichtiger. Das Kind braucht einen Schulabschluss“, sagt Bildungsdirektorin Isabella Penz.
besuchte die Schule aber weiterhin höchst selten. Der Direktor der Neuen Mittelschule erstattete pflichtgetreu wieder und wieder Anzeige und die zuständige Bezirkshauptmannschaft sprach Geldbußen in der Höhe von 110 Euro bis 440 Euro aus. Im Fall der Uneinbringlichkeit wäre sogar eine Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen vorgesehen. Gegen den Lehrer wurden auch dienstrechtliche Konsequenzen geprüft, die Juristen sahen dafür aber keine Handhabe.
In den letzten Wochen des Schuljahres 2022/23 kehrte die junge Kärntnerin wieder in die Schule zurück und erhielt die Möglichkeit, sogenannte Feststellungsprüfungen zu absolvieren. Diese sind für Schüler vorgesehen, die verschuldet oder unverschuldet dem Unterricht fernbleiben.
Das Kind stieg in die vierte Klasse auf und der Vater begehrte von der Bildungsdirektion erneut Heimunterricht. Als dies abgelehnt wurde, beantragte er Freistellungen an jedem Dienstag und Mittwoch. Das Kind sei musikalisch begabt und müsse da an einer Musikschule Violine und Flöte lernen, argumentierte er. Man könne Schüler nicht jede Woche zwei Tage freistellen; keinen Sportler und auch keinen Künstler, argumentierte wiederum die Kärntner Bildungsdirektion.
Jeder hat sich an Gesetze zu halten und jedes Kind hat ein Recht auf Bildung.
legte gegen die Bescheide der Bildungsdirektion Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein und wollte so wieder den Heimunterricht erzwingen. Sein Motiv ist selbst der Gerichtskorrespondenz nicht zu entnehmen. Wegen des negativen Externistenprüfungszeugnisses 2022 und der vielfachen Verletzungen des Schulpflichtgesetzes während der Anordnung des Schulbesuches 2022/23 sei „mit überwie
gender Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass die geforderte Gleichwertigkeit des Unterrichts nicht gegeben“sei, heißt es jedenfalls im Akt. Der Präsenzunterricht müsse für die restliche Dauer der Schulpflicht gelten, so das Gericht mit Verweis auf das Schulpflichtgesetz, wo festgeschrieben ist: „Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, für den regelmäßigen Schulbesuch und die Einhaltung der Schulordnung durch den Schüler und die Ablegung der vorgesehenen Prüfungen zu sorgen.“
der Kleinen Zeitung überprüfte die Bildungsdirektion übrigens gestern, ob das Mädchen nun tatsächlich regelmäßig am Unterricht teilnimmt. Dies ist der Fall. as zentrale IT-Service „Schulpflichtmatrik“dient zur Überprüfung der Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht gemäß österreichischem Schulpflichtgesetz und ist bei der Bildungsdirektion Kärnten angesiedelt.
Über das Zentrale Melderegister wird jeder einzelne der rund 68.000 Kärntner Pflichtschüler erfasst. Die Bildungsdirektion hat schließlich die Aufgabe, herauszufinden, wer regelmäßig die Schule besucht und wer nicht. Fehlt ein Schüler mehr als drei Tage unentschuldigt, besteht eine Anzeigepflicht durch den Schulleiter.
D374 Fälle sind in diesem Schuljahr in Kärnten aufgeschlagen. Und die Bildungsdirektion verfolgt in Kooperation mit den Gemeinden sehr gewissenhaft, wo sich diese Schüler aufhalten. Die meisten Fälle sind Eintragungsfehler oder Asylwerber, die inzwischen schon wieder umgezogen oder abgeschoben sind. Eltern von potenziellen Schulschwänzern werden von der Bildungsdirektion verständigt. Die Zahl der notorischen Schulschwänzer sei aber überschaubar und in Kärnten nur im einstelligen Bereich angesiedelt, teilt die Bildungsdirektion mit.