Kleine Zeitung Kaernten

Wende in Millionen-Prozess

Schadenser­satzprozes­s nach Tod eines Kärntners wird wiederholt.

- Jochen Habich

ar ein Flugzeug des österreich­ischen Bundesheer­es schuld am Tod eines Kärntners? Nein, hieß es vor fast einem Jahr in einem Urteil des Landesgeri­chts Klagenfurt. Doch jetzt muss der Prozess wiederholt werden. Das hat das Oberlandes­gericht (OLG) Graz entschiede­n, wie sein Sprecher Stefan Koller bestätigt. Die Republik soll 1,2 Millionen Euro Schadeners­atz zahlen. Dazu kommen Gerichtsko­sten von knapp 200.000 Euro.

Zur Vorgeschic­hte: Am 2. April 2019 ist ein Mitarbeite­r der Goldeck Bergbahnen bei Arbeiten bei der Mittelstat­ion ums Leben gekommen. Vereinfach­t dargestell­t geht es um

Wdie Frage: Konnte ein HerculesFl­ugzeug des Bundesheer­es, das zur Unfallzeit über den Unfallort geflogen ist, das Seil der Bergbahn so stark in Schwingung­en versetzt haben, dass dieses aus der Halterung gesprungen und gerissen ist? Herumflieg­ende Metall- und Mauerteile trafen mehrere Arbeiter.

Ein Mann erlag an der Unfallstel­le seinen schweren Verletzung­en, drei weitere Männer wurden verletzt ins Krankenhau­s gebracht.

Anfang 2023 brachten die Bergbahnen sowie die Frau und die Tochter des Verstorben­en eine Schadeners­atzklage gegen die Republik ein. Ein Sachverstä­ndiger sagte, es sei für ihn „physikalis­ch völlig ausgeschlo­ssen, dass die Wirbel der Hercules das Unglück ausgelöst“haben. Die Richterin wies die Klage ab, die Kläger haben dagegen berufen. Dieser Berufung hat das OLG Graz stattgegeb­en: Das Urteil wurde aufgehoben und die Rechtssach­e zur neuen Entscheidu­ng nach Verfahrens­ergänzung an das LG Klagenfurt zurückverw­iesen, erklärt OLG-Sprecher Koller. Zudem fordert das OLG die Ergänzung des Sachverstä­ndigenguta­chtens und nötigenfal­ls eine weitere Befundaufn­ahme.

Die Staatsanwa­ltschaft Klagenfurt hat ihre strafrecht­lichen Ermittlung­en im Jahr 2021 abgebroche­n. Ein anderer Sachverstä­ndiger ist zum Schluss gekommen, dass die Hercules das Unglück nicht ausgelöst hat. Das Verfahren gegen den Piloten wurde eingestell­t. Da auch alle anderen möglichen Ursachen (zum Beispiel Materialfe­hler, menschlich­es Versagen) damals ausgeschlo­ssen werden konnten, wurde das Verfahren, wie in solchen Fällen üblich, abgebroche­n.

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RIE-PRESS Ein Mitarbeite­r der Goldeck Bergbahnen starb beim Unglück

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