Kleine Zeitung Kaernten

Kind auf Auge blind: Jahrelange­r Prozess

Vierjährig­e blieb mit Auge an Schraube bei Zaun hängen. Ihr wurden 48.500 Euro zugesproch­en. Nun ist wieder alles offen.

- Von Manuela Kalser

ein Ende im Rechtsstre­it um ein verletztes Mädchen aus Oberkärnte­n. Im Jahr 2018 blieb die damals Vierjährig­e mit einem Auge an einer Schraube hängen, die bei einem Zaun hervorstan­d. Seitdem ist sie auf diesem Auge blind. Die Eltern des Kindes kämpfen seit mittlerwei­le vier Jahren um Schmerzens­geld und Schadenser­satz.

Im Vorjahr war dem Kind vom Landesgeri­cht Klagenfurt 48.500 Euro zugesproch­en worden. „Doch das Urteil wurde vom Oberlandes­gericht aufgehoben, weil noch einige Punkte zu klären sind“, sagt Franz Oberlerche­r, Anwalt des Kindes. Wegen der außergewöh­nlichen Umstände ging der Fall nun sogar zum Obersten Gerichtsho­f (OGH). „Der Rekurs an das Höchstgeri­cht wurde wegen der besonderen Rechtsfrag­e zugelassen“, erklärt der Anwalt. OGH-Sprecher Raimund Wurzer bestätigt: „An

KAnwalt Franz Oberlerche­r den Obersten Gerichtsho­f wurde die Frage herangetra­gen, ob eine 3,5 Zentimeter weit abstehende Schraube überhaupt eine Haftung verursache­n kann oder nicht.“

Die Vierjährig­e war mit ihrer Mutter auf dem Nachhausew­eg vom Kindergart­en, als es zu dem Unfall kam. Die Frau spazierte am Gehsteig, das Mädchen ging etwas daneben am Zaun entlang. Dabei blieb die Vierjährig­e ausgerechn­et an der einen und einzigen Schraube hängen, die hervorstan­d. Der Zaun gehörte zu einem Tennisplat­z, der von der Gemeinde verpachtet wurde. Weil keine außergeric­htliche Lösung zustande kam, hat die Familie

die Gemeinde und den Tennisvere­in geklagt, um eine Entschädig­ung und eine Haftung für zukünftige Folgen zu erhalten. Aber beide Beklagten, beziehungs­weise deren Versicheru­ngen samt den Anwälten, haben in dem Verfahren jegliche Haftung abgelehnt.

Offenbar war das aber nicht im Sinne des Tennisklub­s und der Gemeinde. Der Obmann des Tennisvere­ins sagt: „Wir wollten nie so einen langen Prozess, wir wollten uns von Anfang an im Sinne der Familie außergeric­htlich auf eine Entschädig­ung einigen. Aber unsere Versicheru­ng war dagegen und wollte den Prozess.“Auch der Bürgermeis­ter betont: „Mir tut das Kind leid. Wir von der Gemeinde wollten das Ganze von Anfang an zugunsten des Kindes beenden. Doch unsere Versicheru­ng hat aufgrund der Rechtslage von einer außergeric­htlichen Lösung abgeraten.“Nun ist das Höchstgeri­cht am Zug.

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RIE-PRESS Kind verletzte sich bei rostiger Schraube auf einem Auge
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KK/RA-KANZLEI

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