Kind auf Auge blind: Jahrelanger Prozess
Vierjährige blieb mit Auge an Schraube bei Zaun hängen. Ihr wurden 48.500 Euro zugesprochen. Nun ist wieder alles offen.
ein Ende im Rechtsstreit um ein verletztes Mädchen aus Oberkärnten. Im Jahr 2018 blieb die damals Vierjährige mit einem Auge an einer Schraube hängen, die bei einem Zaun hervorstand. Seitdem ist sie auf diesem Auge blind. Die Eltern des Kindes kämpfen seit mittlerweile vier Jahren um Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Im Vorjahr war dem Kind vom Landesgericht Klagenfurt 48.500 Euro zugesprochen worden. „Doch das Urteil wurde vom Oberlandesgericht aufgehoben, weil noch einige Punkte zu klären sind“, sagt Franz Oberlercher, Anwalt des Kindes. Wegen der außergewöhnlichen Umstände ging der Fall nun sogar zum Obersten Gerichtshof (OGH). „Der Rekurs an das Höchstgericht wurde wegen der besonderen Rechtsfrage zugelassen“, erklärt der Anwalt. OGH-Sprecher Raimund Wurzer bestätigt: „An
KAnwalt Franz Oberlercher den Obersten Gerichtshof wurde die Frage herangetragen, ob eine 3,5 Zentimeter weit abstehende Schraube überhaupt eine Haftung verursachen kann oder nicht.“
Die Vierjährige war mit ihrer Mutter auf dem Nachhauseweg vom Kindergarten, als es zu dem Unfall kam. Die Frau spazierte am Gehsteig, das Mädchen ging etwas daneben am Zaun entlang. Dabei blieb die Vierjährige ausgerechnet an der einen und einzigen Schraube hängen, die hervorstand. Der Zaun gehörte zu einem Tennisplatz, der von der Gemeinde verpachtet wurde. Weil keine außergerichtliche Lösung zustande kam, hat die Familie
die Gemeinde und den Tennisverein geklagt, um eine Entschädigung und eine Haftung für zukünftige Folgen zu erhalten. Aber beide Beklagten, beziehungsweise deren Versicherungen samt den Anwälten, haben in dem Verfahren jegliche Haftung abgelehnt.
Offenbar war das aber nicht im Sinne des Tennisklubs und der Gemeinde. Der Obmann des Tennisvereins sagt: „Wir wollten nie so einen langen Prozess, wir wollten uns von Anfang an im Sinne der Familie außergerichtlich auf eine Entschädigung einigen. Aber unsere Versicherung war dagegen und wollte den Prozess.“Auch der Bürgermeister betont: „Mir tut das Kind leid. Wir von der Gemeinde wollten das Ganze von Anfang an zugunsten des Kindes beenden. Doch unsere Versicherung hat aufgrund der Rechtslage von einer außergerichtlichen Lösung abgeraten.“Nun ist das Höchstgericht am Zug.