„Fast“etwas gewonnen
Betroffene wundert sich über eigene Handschrift.
ie gehören zu den Glückspilzen, die eine achttägige Wellness- und Kulturreise an die türkische Riviera für zwei Personen antreten dürfen“, steht in dem Brief, den eine Steirerin erhalten hat. „Wie Sie sich sicher erinnern, haben Sie am abgebildeten Gewinnspiel teilgenommen“, ist dort ebenso zu lesen. Die Betroffene aber sagt: „Ich habe nie an einem Reisegewinnspiel teilgenommen.“Schockierend ist für sie, dass eine Lösungskarte dort abgedruckt ist – sie erkennt ihre Handschrift, mit der Name, Wohnadresse, Geburtsdatum und Telefonnummer angegeben wurden. „Wie diese Herrschaften an meine Daten gekommen sind, kann ich mir nicht erklären“.
„Gewonnen“bedeutet hier Folgendes: „Sie als ausgewählte Person erhalten diese Reise jetzt für zwei Personen inkl. aller
SQR-Code scannen und mehr über die Maschen der Betrüger erfahren. aufgeführten Leistungen anstelle von 1798 € fast geschenkt“, ist zu lesen. Guido Zeilinger, Jurist der Arbeiterkammer, winkt ab. Frei nach dem Motto „geschenkt ist auch noch zu teuer“verrate hier ein kleines Wort den Haken an der Geschichte: „Kein Wort kann so dehnbar sein wie ‚fast‘, in diesem Fall ‚fast geschenkt‘. Das heißt gar nichts.“Bei Annahme des Angebots würden Aufpreise lauern. „Unterm Strich wird derselbe Preis fällig wie im Reisebüro.“
Die unterschriebene Karte erklärt er so: „Irgendwann wurde ein Gewinnspiel ausgefüllt – nicht dafür, aber generell. Dort stand vermutlich im Kleingedruckten, dass die Daten gespeichert und unternehmensintern weiterverarbeitet werden.“Solche Datenblöcke seien von anderen Firmen erwerbbar.