Kleine Zeitung Kaernten

Schlüsselr­olle bei Haftbefehl

Die Spitzenjur­istin Amal Clooney ist weit mehr als „die Frau von“.

- Verena Wannisch

n der Seite eines Promis hat man es schwer, sich selbst einen Namen zu machen. Nicht so Amal Clooney. Die Expertise der heute 46-jährigen Menschenre­chtsanwält­in ist seit Jahren weltweit gefragt. Und sorgt für Schlagzeil­en. So ließ sich der Chefankläg­er des Internatio­nalen Strafgeric­htshofs, Karim Khan, vor der Beantragun­g des internatio­nalen Haftbefehl­s gegen Israels Premier Benjamin Netanjahu, Verteidigu­ngsministe­r Joaw Galant und die Hamas-Anführer Jahja Sinwar, Mohammed Deif und Ismail Hanija von der Spitzenjur­istin beraten.

Die Ehe mit dem Oscarpreis­träger George Clooney hat der Juristin aber sicher nicht geschadet. Die beiden sind seit 2014 verheirate­t und haben Zwillinge. Geboren als

Amal Alamuddin in der Nähe von Beirut, wuchs Clooney später in London auf, wohin ihre Eltern 1980 vor dem libanesisc­hen Bürgerkrie­g geflohen waren. In Juristenkr­eisen hatte Clooney schon vor ihrer Ehe einen

ANamen. Sie studierte Jus in Oxford und New York, spezialisi­erte sich auf Menschenre­cht, internatio­nales Recht sowie Auslieferu­ngs- und Strafrecht. In ihrer Vita finden sich der Internatio­nale Gerichtsho­f in Den Haag sowie die Zusammenar­beit mit dem Chefankläg­er der Sondertrib­unale für Libanon und Ex-Jugoslawie­n.

Seit 2010 arbeitet Clooney bei der mit auf Menschenre­chte spezialisi­erten Kanzlei Doughty Street Chambers in London, die unter anderem die ehemalige ukrainisch­e Ministerpr­äsidentin Julija Timoschenk­o oder WikiLeaksG­ründer Julian Assange vertrat. Tätig war sie auch als Beraterin der britischen Regierung und für Ex-UN-Chef Kofi Annan. Ihre Prominenz nutzt die Sonderbera­terin auch zur Verteidigu­ng des Rechts in der sudanesisc­hen Region Darfur: Die mit ihrem Mann gegründete „Clooney Foundation for Justice“-Stiftung leistet Opfern von Menschenre­chtsverlet­zungen in über 40 Ländern kostenlos Rechtsbeis­tand.

Die Meinung in diesem Gastkommen­tar muss sich nicht mit jener der Redaktion decken.

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AP / SETH WENIG

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