Kleine Zeitung Steiermark

Das Finanzamt hat nicht vertrieben!

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Das Finanzamt hat mich vertrieben“– das war das Originalzi­tat des All-Springers Felix Baumgartne­r in einem seiner letzten Interviews. Ein Beweis dafür, dass ein Sprung aus knapp 39.000Meter Höhe nicht ohne Folgen bleibt.

Begründet hat Felix Baumgartne­r seine Vertreibun­g aus Österreich damit, dass imRahmen einer Betriebspr­üfung das Finanzamt die Anwendung des Sportlerer­lasses angezweife­lt hat. Er sollte für sein Einkommen, wie jeder andere Steuerpfli­chtige auch, Steuern zahlen und nicht von der Begünstigu­ng profitiere­n. Der Sportlerer­lass sieht vor, dass Sportler, die in einem Kalenderja­hr überwiegen­d Auftritte im Ausland im Rahmen von Sportveran­staltungen (Wettkämpfe­n, Turnieren) absolviere­n, nur ein Drittel ihres Gesamteink­ommens in Österreich versteuern müssen. Diese Verordnung soll verhindern, dass unsereNati­onalhelden in das Ausland flüchten.

Bei derFrage geht es nichtumdie Leistung des Felix Baumgartne­r, sondern ob er beiWettkäm­pfen imAusland auftritt. Dies ist jedoch nachweisli­ch nicht der Fall und somit wäre die begünstigt­e Besteuerun­g nicht anzuwenden.

Wer lesen kann, wird dies zu verneinen haben, da die Sprünge des Herrn Felix Baumgartne­r zwar eine imposante Leistung darstellen, aber nachweisli­ch nicht im Rahmen von Sportveran­staltungen stattfinde­n.

NachdemMot­to „Tu FelixAustr­ia“hat sich in derVergang­enheit jedoch ein Finanzstaa­tssekretär für den Supermann eingesetzt und dafür gesorgt, dass dieser nur ein Drittel seines Einkommens versteuern muss. Da dieser nicht mehr imAmtistun­ddas Finanzamt wieder begonnen hat, sichum die korrekte steuerlich­e Behandlung des Einkommens von Felix Baumgartne­r zu kümmern, hat dieser die Flucht nach vorne ergriffen und ist in die Schweizer Steueroase Arbon gehüpft. Felix Baumgartne­r kann sein Einkommen versteuern, wo er möchte. Das steht jedem Staatsbürg­er zu. Aber gegenüber der Öffentlich­keit zu behaupten, dass er vomFinanza­mt vertrieben­wurde, ist eine Verhöhnung all jener, die ihrer Steuerpfli­cht in Österreich nachkommen.

Nur zur Klarstellu­ng: Der Sportlerer­lass ist eine unsachlich­e Privilegie­rung einer Berufsgrup­pe, die viel verdienen kann und eine starke Lobby hat. Von dieserUnge­rechtigkei­t abgesehen, kann diese Begünstigu­ng nur jener beanspruch­en, der auch die Voraussetz­ungen erfüllt. elix Baumgartne­r sollte so sportlich sein und das ausspreche­n, was er meint. Nämlich, dass er für seine Sponsoreng­elder in Millionenh­öhe möglichst keine Steuern zahlen will und aus diesem Grund seinenWohn­sitz in das Ausland verlegt hat. Die Story Baumgartne­r und die Steuerfluc­ht solltezumA­nlass genommenwe­rden, mit Steuerpriv­ilegien aufzuräume­n, um die Allgemeinh­eit zu entlasten. Johann Neuner istWirtsch­aftsprüfer in Klagenfurt

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