Nachzipfvorgericht: Lehrerklageneltern
Ministerium gibt sich „reserviert“und spricht von Einschüchterung, Gewerkschaft erbost.
SALZBURG. Eine ungewöhnliche Fortsetzung erlebt eine nicht bestandeneWiederholungsprüfung an einem Salzburger Gymnasium: Zwei Professoren haben die Eltern des Schülers wegen Kreditschädigung geklagt. Die Lehrer haben damit auf eine Berufung der Eltern gekontert, die sich beim Unterrichtsministerium wegen einer ihrer Meinung nach unfairen Mathematikprüfung ihres Kindes beschwert hatten. Der Bub hatte krankheitsbedingt längere Zeit gefehlt und war am Ende des Schuljahres mitNicht genügend beurteilt worden. Die Wiederholungsprüfung schaffte er nicht, worauf die Eltern das Ministerium einschalteten. Zunächst brachtemaneineNoten-,
Paul Kimberger, dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein. Das Ministerium wies aber beides ab. Zum Gegenschlag der Pädagogen will man sich im Ministerium mit Verweis auf ein laufendes Verfahren konkret zwar nicht äußern. Grundsätzlich stehe man dem Vorgehen aber „äußerst reserviert“gegenüber. Es müsse untersuchtwerden, ob nicht „der Versuch einer Einschüchterung“der Eltern vorliege, nurweil diese von ihrem Beschwerderecht Gebrauch gemacht hatten.
Umgekehrt und scharf argumentiertdagegenLehrergewerkschafter Paul Kimberger: „Wenn es zu einer Ehrenbeleidigung kommt, müssen sich die Lehrer das nicht gefallen lassen.“Denkzettel Seite 8
Gewerkschaft