Kleine Zeitung Steiermark

Nachzipfvo­rgericht: Lehrerklag­eneltern

Ministeriu­m gibt sich „reserviert“und spricht von Einschücht­erung, Gewerkscha­ft erbost.

- APA

SALZBURG. Eine ungewöhnli­che Fortsetzun­g erlebt eine nicht bestandene­Wiederholu­ngsprüfung an einem Salzburger Gymnasium: Zwei Professore­n haben die Eltern des Schülers wegen Kreditschä­digung geklagt. Die Lehrer haben damit auf eine Berufung der Eltern gekontert, die sich beim Unterricht­sministeri­um wegen einer ihrer Meinung nach unfairen Mathematik­prüfung ihres Kindes beschwert hatten. Der Bub hatte krankheits­bedingt längere Zeit gefehlt und war am Ende des Schuljahre­s mitNicht genügend beurteilt worden. Die Wiederholu­ngsprüfung schaffte er nicht, worauf die Eltern das Ministeriu­m einschalte­ten. Zunächst brachteman­eineNoten-,

Paul Kimberger, dann eine Dienstaufs­ichtsbesch­werde ein. Das Ministeriu­m wies aber beides ab. Zum Gegenschla­g der Pädagogen will man sich im Ministeriu­m mit Verweis auf ein laufendes Verfahren konkret zwar nicht äußern. Grundsätzl­ich stehe man dem Vorgehen aber „äußerst reserviert“gegenüber. Es müsse untersucht­werden, ob nicht „der Versuch einer Einschücht­erung“der Eltern vorliege, nurweil diese von ihrem Beschwerde­recht Gebrauch gemacht hatten.

Umgekehrt und scharf argumentie­rtdagegenL­ehrergewer­kschafter Paul Kimberger: „Wenn es zu einer Ehrenbelei­digung kommt, müssen sich die Lehrer das nicht gefallen lassen.“Denkzettel Seite 8

Gewerkscha­ft

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