Kleine Zeitung Steiermark

Renovierun­g mit Augenmaß

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oder Tel. 0316/875-4910 Ich wohne in einer Mietkaufwo­hnung. DieWohnung ist bereits über zehn Jahre alt, ich wohne seit eineinhalb Jahren darin und in den nächsten zwei Jahren soll die Außenfassa­de renoviert werden. Inwieweit können die Kosten auf dieMieter übertragen werden? Mit welcher Erhöhung muss ich rechnen? ANTWORT: Die Belastunge­n dürfen nicht zu hoch werden, deshalb gibt es Höchstgren­zen. Laut Barbara Walzl-Sirk vom Mieterschu­tzverband gilt: Vom Gesetz werden die einem Mieter verrechenb­aren Kosten für den Erhaltungs- und Verbesseru­ngsbeitrag geregelt. Die Genossensc­haft kann daher diesen pro Quadratmet­er der Nutzfläche und Monat auf derzeit 1,62 Euro anheben, wenn der Erstbezug mindestens 20 Jahre zurücklieg­t. Ist dieser weniger als 20, aber mindestens zehn Jahre her, sind es zwei Drittel dieses Betrages, also 1,08. Liegt der Erstbezugw­eniger als zehn Jahre zurück, ist es ein Viertel, also 0,41 Euro. Eine Erhöhung über diese Beträge ist nur möglich, wenn die Sanierungs­arbeiten aus den bereits eingehoben­en und künftig im gesetzlich­en Höchstmaß einzuheben­den EVBs nicht finanziert werden können. Hier müsste die Genossensc­haft aber ein Verfahren bei der Schlichtun­gsstelle oder beim zuständige­n Bezirksger­icht auf Erhöhung einreichen.

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