Kleine Zeitung Steiermark

DER FALL MOLLATH

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August 2001 kommt es zum Streit zwischen Gustl und Petra Mollath in deren Wohnung. Sie behauptet, er habe sie gewürgt und geschlagen. Er streitet es ab. Ende 2002 weist Mollath den Vorstand der Hypo-Vereinsban­k auf Schwarzgel­dgeschäfte der Bank in der Ehewohnung hin. Seine Frau ist HVB-Vermögensb­eraterin. schen von ihm geschieden­e Frau misshandel­t und Autoreifen zerstochen haben soll. Er sieht sich als Opfer eines Komplotts seiner Ex-Frau und der Justiz, weil er auf Schwarzgel­dgeschäfte hingewiese­n haben will. In dem Verfahren zu seiner Einweisung wurde ihm auch eine paranoide Gedankenwe­lt vorgeworfe­n, weil er angab, dass Petra Mollath bei der HypoVerein­sbank Schwarzgel­der in Millionenh­öhe verschoben habe. Die Justiz ging diesen Vorwürfen nicht nach. Bereits 2003 ergaben aber interne Prüfungen der Bank, dass ein Teil dieser Vorwürfe tat- 2003 zeigt er seine Frau an. Der Vorwurf wird nicht weiterverf­olgt. 2006 bescheinig­t ein Gutachter Mollath wahnhafte Störung. Das Gericht spricht ihn wegen Schuldunfä­higkeit frei, ordnet aber eine Psychiatri­e-Aufnahme an. 2012 wird ein internes Gutachten der HVB bekannt, der Fall wird wieder aufgerollt. sächlich zutrifft. Der wurde erst 2012 publik.

Ausschlagg­ebend für die Wiederaufn­ahme war für das Gericht ein ärztliches Attest, mit dem Mollaths Frau Misshandlu­ngen nachweisen wollte. Das Attest stammte jedoch nicht von der Ärztin, sondern von ihrem Sohn, der „i.V.“(in Vertretung) unterschri­eben hatte. Das Oberlandes­gericht hielt diese Urkunde im juristisch­en Sinne für „unecht“.

Tatsächlic­h waren in den vergangene­n Monaten noch weitere Ungereimth­eiten aufgedeckt worden. Zu dem für die Beweis-

Bericht führung so wichtigen Attest wurden keine Zeugen befragt. Auch gab es keine Begutachtu­ng der darin beschriebe­nen Verletzung­en durch einen Sachverstä­ndigen. Zeugen melden sich, weil sie nicht befragt wurden. Schöffen halten dem Vorsitzend­en Richter vor, er habe dem Angeklagte­n kaum Gehör geschenkt. Auch das Zustandeko­mmen der Gutachten wird immer wieder kritisiert.

Der Fall beschäftig­te in Bayern daher einen Untersuchu­ngsausschu­ss. Justizmini­sterin Beate Merk (CSU) war im Fall selbst stark unter Druck geraten. Im Abschlussb­ericht für den Untersuchu­ngsausschu­ss erhob die Opposition schwere Vorwürfe. Die Regierungs­fraktionen hingegen konnten kein vorsätzlic­hes oder grob fahrlässig­es Fehlverhal­ten von staatliche­r Seite erkennen. Der Fall ist eines der großen Wahlkampft­hemen für die Landtagswa­hl am 15. September.

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