DER FALL MOLLATH
August 2001 kommt es zum Streit zwischen Gustl und Petra Mollath in deren Wohnung. Sie behauptet, er habe sie gewürgt und geschlagen. Er streitet es ab. Ende 2002 weist Mollath den Vorstand der Hypo-Vereinsbank auf Schwarzgeldgeschäfte der Bank in der Ehewohnung hin. Seine Frau ist HVB-Vermögensberaterin. schen von ihm geschiedene Frau misshandelt und Autoreifen zerstochen haben soll. Er sieht sich als Opfer eines Komplotts seiner Ex-Frau und der Justiz, weil er auf Schwarzgeldgeschäfte hingewiesen haben will. In dem Verfahren zu seiner Einweisung wurde ihm auch eine paranoide Gedankenwelt vorgeworfen, weil er angab, dass Petra Mollath bei der HypoVereinsbank Schwarzgelder in Millionenhöhe verschoben habe. Die Justiz ging diesen Vorwürfen nicht nach. Bereits 2003 ergaben aber interne Prüfungen der Bank, dass ein Teil dieser Vorwürfe tat- 2003 zeigt er seine Frau an. Der Vorwurf wird nicht weiterverfolgt. 2006 bescheinigt ein Gutachter Mollath wahnhafte Störung. Das Gericht spricht ihn wegen Schuldunfähigkeit frei, ordnet aber eine Psychiatrie-Aufnahme an. 2012 wird ein internes Gutachten der HVB bekannt, der Fall wird wieder aufgerollt. sächlich zutrifft. Der wurde erst 2012 publik.
Ausschlaggebend für die Wiederaufnahme war für das Gericht ein ärztliches Attest, mit dem Mollaths Frau Misshandlungen nachweisen wollte. Das Attest stammte jedoch nicht von der Ärztin, sondern von ihrem Sohn, der „i.V.“(in Vertretung) unterschrieben hatte. Das Oberlandesgericht hielt diese Urkunde im juristischen Sinne für „unecht“.
Tatsächlich waren in den vergangenen Monaten noch weitere Ungereimtheiten aufgedeckt worden. Zu dem für die Beweis-
Bericht führung so wichtigen Attest wurden keine Zeugen befragt. Auch gab es keine Begutachtung der darin beschriebenen Verletzungen durch einen Sachverständigen. Zeugen melden sich, weil sie nicht befragt wurden. Schöffen halten dem Vorsitzenden Richter vor, er habe dem Angeklagten kaum Gehör geschenkt. Auch das Zustandekommen der Gutachten wird immer wieder kritisiert.
Der Fall beschäftigte in Bayern daher einen Untersuchungsausschuss. Justizministerin Beate Merk (CSU) war im Fall selbst stark unter Druck geraten. Im Abschlussbericht für den Untersuchungsausschuss erhob die Opposition schwere Vorwürfe. Die Regierungsfraktionen hingegen konnten kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Fehlverhalten von staatlicher Seite erkennen. Der Fall ist eines der großen Wahlkampfthemen für die Landtagswahl am 15. September.