Bürgermeister zwischen den Sesseln
Der Bürgermeister von Mooskirchen ließ ein Haus nicht abreißen. Ist das ein Verbrechen?
Ein Bürgermeistersessel ist kein Schaukelstuhl. Und bisweilen läuft man als Gemeindeoberhaupt Gefahr, ihn sogar gegen die Anklagebank einzutauschen. In der Strafsache gegen Engelbert Huber, Bürgermeister von Mooskirchen, geht es um Amtsmissbrauch. Und das ist ein Verbrechen.
Aus einem Wust von Bau- und Strafakten schält sich die Frage heraus: Hätte er 2010 den Abriss eines Einfamilienhauses durch- setzen müssen? Er hat es nicht. Das Bauverfahren befasste Gemeinde, Bezirks- und Landesbehörden, zwei Höchstgerichte und jetzt auch die Staatsanwaltschaft und das Landesgericht Graz.
2010 sprach der Verfassungsgerichtshof ein Machtwort: Das (30 Jahre alte) Haus hat keine gültige Baubewilligung. Der Bürgermeister untersagte daraufhin die Benützung. Er wartete aber bis 2012 zu, ehe er den Auftrag zur Beseitigung weiterleitete. Inzwischen haben die Hauseigentümer versucht, doch noch eine konsensmäßige Baubewilligung zu erreichen.
„Der Bürgermeister saß zwischen allen Sesseln“, räumt die Staatsanwältin ein, fordert aber trotzdem vehement eine Verurteilung und beantragt sogar, noch einen weiteren Staatsanwalt als Zeugen zu laden.
„Ausgangspunkt war ein Familienstreit“, sagt der Verteidiger. Wenn der Bruder mit der Schwester zerstritten ist und neben ihr wohnt, können ein paar Zentimeter Abstand zu wenig schon viel zu viel sein.
„Ich durfte das Haus gar nicht abreißen, solange eine Chance auf Konsens bestand“, sagt der Bürgermeister. Das Gericht unter Richterin Susanne Haas spricht ihn frei. Das Haus hat inzwischen eine gültige Baugenehmigung und eine Benützungsbewilligung. er Nachbar bekämpft das eine, die Staatsanwältin das andere. Logisch irgendwie.
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