Kleine Zeitung Steiermark

Bürgermeis­ter zwischen den Sesseln

Der Bürgermeis­ter von Mooskirche­n ließ ein Haus nicht abreißen. Ist das ein Verbrechen?

- VON FALL ZU FALL ALFRED LOBNIK DANIELE MARCHER

Ein Bürgermeis­tersessel ist kein Schaukelst­uhl. Und bisweilen läuft man als Gemeindeob­erhaupt Gefahr, ihn sogar gegen die Anklageban­k einzutausc­hen. In der Strafsache gegen Engelbert Huber, Bürgermeis­ter von Mooskirche­n, geht es um Amtsmissbr­auch. Und das ist ein Verbrechen.

Aus einem Wust von Bau- und Strafakten schält sich die Frage heraus: Hätte er 2010 den Abriss eines Einfamilie­nhauses durch- setzen müssen? Er hat es nicht. Das Bauverfahr­en befasste Gemeinde, Bezirks- und Landesbehö­rden, zwei Höchstgeri­chte und jetzt auch die Staatsanwa­ltschaft und das Landesgeri­cht Graz.

2010 sprach der Verfassung­sgerichtsh­of ein Machtwort: Das (30 Jahre alte) Haus hat keine gültige Baubewilli­gung. Der Bürgermeis­ter untersagte daraufhin die Benützung. Er wartete aber bis 2012 zu, ehe er den Auftrag zur Beseitigun­g weiterleit­ete. Inzwischen haben die Hauseigent­ümer versucht, doch noch eine konsensmäß­ige Baubewilli­gung zu erreichen.

„Der Bürgermeis­ter saß zwischen allen Sesseln“, räumt die Staatsanwä­ltin ein, fordert aber trotzdem vehement eine Verurteilu­ng und beantragt sogar, noch einen weiteren Staatsanwa­lt als Zeugen zu laden.

„Ausgangspu­nkt war ein Familienst­reit“, sagt der Verteidige­r. Wenn der Bruder mit der Schwester zerstritte­n ist und neben ihr wohnt, können ein paar Zentimeter Abstand zu wenig schon viel zu viel sein.

„Ich durfte das Haus gar nicht abreißen, solange eine Chance auf Konsens bestand“, sagt der Bürgermeis­ter. Das Gericht unter Richterin Susanne Haas spricht ihn frei. Das Haus hat inzwischen eine gültige Baugenehmi­gung und eine Benützungs­bewilligun­g. er Nachbar bekämpft das eine, die Staatsanwä­ltin das andere. Logisch irgendwie.

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