Sieben Jahre Haft für Ex-manager
Abrechnung nach den ersten zwei HypoProzessen: Oberlandesgericht reduziert Strafe.
GRAZ. Einen Schlusspunkt hat das Oberlandesgericht Graz unter die ersten zwei Prozesse zum Leasing-Debakel der steirischen Hypo gesetzt. Gestern entschied ein Senat unter Richter Gerd Obetzhofer über die Strafberufung des ehemaligen LeasingGeschäftsführers Peter Schmid (67) und reduzierte die Strafe wegen Untreue um ein Jahr auf insgesamt sieben Jahre. Diese Strafe ist nun rechtskräftig.
Der frühere Manager war in zwei Prozessen unter Richter Helmut Wlasak wegen der in den Sand gesetzten Leasinggeschäfte auf dem Balkan verurteilt worden. Im ersten Prozess waren es acht Jahre, die der Oberste Gerichtshof auf viereinhalb Jahre reduzierte. Bevor dieses Urteil noch rechtskräftig wurde, erhielt Schmid eine weitere Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. „Ich wollte die Bank nie schädigen“, erklärte Schmid in seinem Schlusswort, er sei aber überfordert gewesen.
Nachdem nun die Verurteilungen bestätigt wurden, muss- te das Oberlandesgericht die zwei Strafen zusammenfassen. „Im Kern bleibt: Welche Strafe hätte gebührt, wenn in einem verhandelt worden wäre?“, erklärte Obetzhofer. Der Senat reduzierte die zweite Strafe um ein Jahr, übrig blieben die insgesamt sieben Jahre Haft. Mildernd war vor allem die lange Verfahrensdauer. „Ich lebe seit sieben Jahren in Unsicherheit“, sagte Schmid, „seit zwei Jahren praktisch in Hausarrest.“
Nicht mildernd wurde gewertet, dass sich der Manager, wie er argumentiert, nicht selbst bereichert habe. „Wenn Sie sich persönlich bereichert hätten, wäre das noch erschwerend gewesen.“
Derzeit läuft noch ein Prozess gegen die kroatischen Vermittler der Geschäfte. Die Frage, ob frühere Hypo-Manager Mitverantwortung tragen könnten, muss erst noch in einem Vorverfahren geklärt werden. Die Hypo Steiermark bleibt mit rund 40 Millionen Euro Schaden übrig.