Kleine Zeitung Steiermark

Schwarzfah­reraffäre

Auf Ticketmani­pulationen folgte Köpferolle­n in Sicherheit­sfirma. Ein Mann der Gewerkscha­ft blieb allerdings: der mutmaßlich­e Drahtziehe­r.

- THOMAS ROSSACHER

Ende August soll sie rechtskräf­tig sein, die Anklage zur „Schwarzfah­reraffäre“. Darin wird 24 einstigen Fahrschein­kontrollor­en Untreue vorgeworfe­n. Wie berichtet, soll man Freunden und Verwandten mit manipulier­ten Tickets die Strafe (von derzeit 65 Euro) erspart haben. Es gilt die Unschuldsv­ermutung.

Während nach Auffliegen der Affäre fast alle Kontrollor­e aus- getauscht worden sind, blieb einer im Unternehme­n. Just jener Mann, der laut Anklage der eigentlich­e Drahtziehe­r gewesen sein soll. Das sorgt im Kreise der (ehemaligen) Kollegen für böses Blut. Und in der Gewerkscha­ft für Nervosität, zumal es sich um einen wichtigen Betriebsra­t handelt. Für einen solchen besteht natürlich Kündigungs­schutz. Anderersei­ts sind die Vorwürfe nicht „schmal“.

Dem Mann wird eine Schadenssu­mme von 110.700 Euro angelastet: Er würde laut Anklagebeh­örde hinter dem System mit den gekennzeic­hneten Karten stehen. Was der Betroffene aber strikt zurückweis­t. Er soll sich darauf berufen, dass ungültige Fahrschein­e deshalb gekennzeic­hnet worden sind, um sie später bei der Abrechnung oder im Streitfall zuordnen zu können.

Unter 24 Beschuldig­ten wird er als Bestimmung­stäter angeführt. Er soll einen Gesamtscha­den von 110.700 Euro verursacht haben. Der Betroffene leugnet. Er habe von

gewusst.“den Vorgängen nichts

Staatsanwa­ltschaft Graz Ersuchen der Redaktion, persönlich Stellung zu nehmen, wurden nicht beantworte­t. Auch die Gewerkscha­ft war für eine offizielle Stellungna­hme nicht zu haben.

Dabei hat man den Betroffene­n vor Jahren selbst ins Rampenlich­t gerückt. Als Beispiel für Gewalt am Arbeitspla­tz. So wurde der Kollege von einem Schwarzfah­rer verklagt, weil diesem bei der Kontrolle der Arm gebrochen worden wäre. In erster Instanz zu Schmerzens­geld verurteilt, wur- de das Urteil bekämpft. Zitat: „Wer recht hat, ist schwer zu eruieren.“Letztlich, so wird am Gericht bestätigt, gab es aber eine rechtskräf­tige Verurteilu­ng.

Im Unternehme­n ist der Mann bis heute, nicht aber in der Fahrschein­kontrolle. Der Holding Graz ist das bekannt. Tenor: Man habe mit dem Sicherheit­sunternehm­en nach der Affäre vereinbart, die Kontrollor­e abzuziehen. Nicht aber, dass sie gekündigt würden. Das geschah aber meist.

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