Schwarzfahreraffäre
Auf Ticketmanipulationen folgte Köpferollen in Sicherheitsfirma. Ein Mann der Gewerkschaft blieb allerdings: der mutmaßliche Drahtzieher.
Ende August soll sie rechtskräftig sein, die Anklage zur „Schwarzfahreraffäre“. Darin wird 24 einstigen Fahrscheinkontrolloren Untreue vorgeworfen. Wie berichtet, soll man Freunden und Verwandten mit manipulierten Tickets die Strafe (von derzeit 65 Euro) erspart haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Während nach Auffliegen der Affäre fast alle Kontrollore aus- getauscht worden sind, blieb einer im Unternehmen. Just jener Mann, der laut Anklage der eigentliche Drahtzieher gewesen sein soll. Das sorgt im Kreise der (ehemaligen) Kollegen für böses Blut. Und in der Gewerkschaft für Nervosität, zumal es sich um einen wichtigen Betriebsrat handelt. Für einen solchen besteht natürlich Kündigungsschutz. Andererseits sind die Vorwürfe nicht „schmal“.
Dem Mann wird eine Schadenssumme von 110.700 Euro angelastet: Er würde laut Anklagebehörde hinter dem System mit den gekennzeichneten Karten stehen. Was der Betroffene aber strikt zurückweist. Er soll sich darauf berufen, dass ungültige Fahrscheine deshalb gekennzeichnet worden sind, um sie später bei der Abrechnung oder im Streitfall zuordnen zu können.
Unter 24 Beschuldigten wird er als Bestimmungstäter angeführt. Er soll einen Gesamtschaden von 110.700 Euro verursacht haben. Der Betroffene leugnet. Er habe von
gewusst.“den Vorgängen nichts
Staatsanwaltschaft Graz Ersuchen der Redaktion, persönlich Stellung zu nehmen, wurden nicht beantwortet. Auch die Gewerkschaft war für eine offizielle Stellungnahme nicht zu haben.
Dabei hat man den Betroffenen vor Jahren selbst ins Rampenlicht gerückt. Als Beispiel für Gewalt am Arbeitsplatz. So wurde der Kollege von einem Schwarzfahrer verklagt, weil diesem bei der Kontrolle der Arm gebrochen worden wäre. In erster Instanz zu Schmerzensgeld verurteilt, wur- de das Urteil bekämpft. Zitat: „Wer recht hat, ist schwer zu eruieren.“Letztlich, so wird am Gericht bestätigt, gab es aber eine rechtskräftige Verurteilung.
Im Unternehmen ist der Mann bis heute, nicht aber in der Fahrscheinkontrolle. Der Holding Graz ist das bekannt. Tenor: Man habe mit dem Sicherheitsunternehmen nach der Affäre vereinbart, die Kontrollore abzuziehen. Nicht aber, dass sie gekündigt würden. Das geschah aber meist.