Kleine Zeitung Steiermark

Flirt und Blöße

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sich selbst schon einmal Nacktaufna­hmen gemacht – oft als Flirtversu­ch oder Liebesbewe­is. Die Erfahrung der Experten zeigt: „Burschen sind fordernder, was Nacktbilde­r von der Partnerin betrifft“, sagt Bernhard Jungwirth von der Initiative „Saferinter­net“. Aber: „Wir wollen einvernehm­liches Sexting unter Jugendlich­en nicht verdammen, denn sie haben ein Recht auf selbstbest­immte Sexualität“, sagt er.

Möglicher Kontrollve­rlust

Aber: Problemati­sch wird es dann, wenn die Mädchen und Burschen Unten-ohne-Bilder von sich sorglos und freizügig via Mail, Messenger, soziale Netzwerke wie Whatsapp, Snapchat, Younow oder Facebook weiter versenden. Denn: „Wer Nacktfotos von sich

aus der Hand gibt, kann schnell die Kontrolle darüber verlieren“, erklärt Jungwirth. Die Jugendlieb­e mit 16 Jahren kann mit 16,5 Jahren bereits die Ex-Jugendlieb­e sein. Etwaige gespeicher­te Nacktbilde­r überleben aber jeden Schlussstr­ich. Psychologe­n warnen indes eindringli­ch vor dem neuen Streaming-Portal Younow, bei dem Nutzer ihr Leben per Webcam oder Smartphone ins Netz übertragen – und dabei oft auch intime Einblicke gewähren. Beim Streaming fehlt die Zeit zum Überlegen sowieso.

Rechtliche Grauzone

„Es ist oft typisch für Jugendlich­e, dass sie nicht an die Konsequenz­en denken“, erklärt Sexualther­apeutin Yvonne Seidler. Im Falle von „Sexting“kann das aber schnell zum lebenslang­en Albtraum werden. Inklusive strafrecht­licher Konsequenz­en. Denn: „Pornografi­sche Bilder von unter 18-Jährigen gelten nach dem Gesetz als Kinderporn­ografie“, erklärt Neuwirth. Heißt: Sie dürfen weder besessen noch weitergele­itet oder wissentlic­h angeschaut werden. Einzige Ausnahme: Fotos von sich selbst.

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