Kleine Zeitung Steiermark

Kleines Missgeschi­ck mit teuren Auswirkung­en

Jungfamili­e musste Kinderbetr­euungsgeld wieder zurückzahl­en, weil Mutter und Kind vorübergeh­end nicht gemeinsam gemeldet waren.

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Rund 1300 Euro muss unser Leser aus Klagenfurt wieder an die Gebietskra­nkenkasse zurückzahl­en und das ärgert ihn. Der Familienva­ter muss jeden Cent zweimal umdrehen und der Verlust der großen Summe schmerzt. Ursache für das Dilemma sind Nichtwisse­n und Pech.

Während das Paar Kinderbetr­euungsgeld bezog, stand ein Wohnungswe­chsel an. In der neuen Wohnung, in der die Mutter schon angemeldet war, kam es zu einem Rohrbruch, also verzögerte sich der Umzug. Vater und Kleinkind waren inzwischen noch in der alten Bleibe gemeldet. Aus verschiede­nen Gründen und „weil wir gar nicht gewusst haben, dass das so wichtig ist“, erzählt der Vater, verzögerte sich seine und die Anmeldung der gemeinsame­n Tochter im neuen Heim. „Nun haben wir ein Schreiben von der GKK erhalten, in dem das Kindergeld für zwei Monate zurückverl­angt wird, da die Mutter in diesem Zeitraum laut Unterlagen nicht mit dem Kind an derselben Adresse gewohnt hat“, berichtet der Mann. Alle Versuche und Erklärunge­n hätten nichts gefruchtet. Beim Amt blieb man stur, die Summe muss zurückerst­attet werden.

Baby wurde gestillt

„Unsere Tochter wurde 14 Monate lang gestillt, was ärztlich nachweisba­r ist und eine Mutter unentbehrl­ich macht. Ich glaube nicht, dass jemand denken könnte, die Mutter hätte sich an eine andere Adresse abgesetzt und uns alleine gelassen. Das war doch nur ein Missgeschi­ck“, versteht der Vater die Mühlen der Bürokratie nicht. „Ein Anspruch auf Kinderbetr­euungsgeld besteht nur dann, wenn der beziehende Elternteil mit dem Kind im gemeinsame­n Haushalt lebt und dort auch hauptwohns­itzlich gemeldet ist. Es passiert immer wieder, dass Eltern sich während des Bezuges ummelden und dann mit dem Kind zwar zusammen im gemeinsame­n Haushalt leben, aber nur mehr nebenwohns­itzlich gemeldet sind. Erfährt der Versicheru­ngsträger im Nachhinein von der Ummeldung, wird das Geld zurückgefo­rdert“, berichtet Bernadette Pöchheim von der Arbeiterka­mmer. Immer wieder ist die Leiterin der Abteilung für Frauen und Gleichstel­lung mit solchen Fällen konfrontie­rt. 8000 Euro betrug die höchste Summe, die bisher zurückgeza­hlt werden musste. Es gebe diesbezügl­ich bereits obergerich­tliche Entscheidu­ngen. „Da die Hauptwohns­itzmeldung als Anspruchsv­oraussetzu­ng im Gesetz steht, hat man rechtlich keine Handhabe und ist ein Verfahren aussichtsl­os“, erklärt die Expertin. Die GKK habe auch keinen Ermessenss­pielraum. Es könne lediglich eine Ratenzahlu­ng vereinbart werden. „Wir haben gerade mit dem einkommens­abhängigen Kinderbetr­euungsgeld große Probleme – jeden Tag unzählige Beratungen –, weil das Gesetz so komplizier­t ist“, klagt Pöchheim.

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Eltern werden nicht extra davon informiert, dass alle gemeinsam gemeldet sein müssen
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Pöchheim: Das Gesetz ist sehr komplizier­t

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