Kleines Missgeschick mit teuren Auswirkungen
Jungfamilie musste Kinderbetreuungsgeld wieder zurückzahlen, weil Mutter und Kind vorübergehend nicht gemeinsam gemeldet waren.
Rund 1300 Euro muss unser Leser aus Klagenfurt wieder an die Gebietskrankenkasse zurückzahlen und das ärgert ihn. Der Familienvater muss jeden Cent zweimal umdrehen und der Verlust der großen Summe schmerzt. Ursache für das Dilemma sind Nichtwissen und Pech.
Während das Paar Kinderbetreuungsgeld bezog, stand ein Wohnungswechsel an. In der neuen Wohnung, in der die Mutter schon angemeldet war, kam es zu einem Rohrbruch, also verzögerte sich der Umzug. Vater und Kleinkind waren inzwischen noch in der alten Bleibe gemeldet. Aus verschiedenen Gründen und „weil wir gar nicht gewusst haben, dass das so wichtig ist“, erzählt der Vater, verzögerte sich seine und die Anmeldung der gemeinsamen Tochter im neuen Heim. „Nun haben wir ein Schreiben von der GKK erhalten, in dem das Kindergeld für zwei Monate zurückverlangt wird, da die Mutter in diesem Zeitraum laut Unterlagen nicht mit dem Kind an derselben Adresse gewohnt hat“, berichtet der Mann. Alle Versuche und Erklärungen hätten nichts gefruchtet. Beim Amt blieb man stur, die Summe muss zurückerstattet werden.
Baby wurde gestillt
„Unsere Tochter wurde 14 Monate lang gestillt, was ärztlich nachweisbar ist und eine Mutter unentbehrlich macht. Ich glaube nicht, dass jemand denken könnte, die Mutter hätte sich an eine andere Adresse abgesetzt und uns alleine gelassen. Das war doch nur ein Missgeschick“, versteht der Vater die Mühlen der Bürokratie nicht. „Ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht nur dann, wenn der beziehende Elternteil mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt und dort auch hauptwohnsitzlich gemeldet ist. Es passiert immer wieder, dass Eltern sich während des Bezuges ummelden und dann mit dem Kind zwar zusammen im gemeinsamen Haushalt leben, aber nur mehr nebenwohnsitzlich gemeldet sind. Erfährt der Versicherungsträger im Nachhinein von der Ummeldung, wird das Geld zurückgefordert“, berichtet Bernadette Pöchheim von der Arbeiterkammer. Immer wieder ist die Leiterin der Abteilung für Frauen und Gleichstellung mit solchen Fällen konfrontiert. 8000 Euro betrug die höchste Summe, die bisher zurückgezahlt werden musste. Es gebe diesbezüglich bereits obergerichtliche Entscheidungen. „Da die Hauptwohnsitzmeldung als Anspruchsvoraussetzung im Gesetz steht, hat man rechtlich keine Handhabe und ist ein Verfahren aussichtslos“, erklärt die Expertin. Die GKK habe auch keinen Ermessensspielraum. Es könne lediglich eine Ratenzahlung vereinbart werden. „Wir haben gerade mit dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld große Probleme – jeden Tag unzählige Beratungen –, weil das Gesetz so kompliziert ist“, klagt Pöchheim.