DiePolitikhat zehn Jahre Verspätung
Im Zusammenhang mit dem neuen Ärztearbeitsgesetz machen sich unsere Leser Gedanken über die Arbeitsbedingungen, zunehmende Abwanderungstendenzen und wie man Abhilfe schaffen könnte.
Sehr geehrte Redaktion, danke vielmals für Ihre gute, kritische und objektive Berichterstattung über das „neue“Ärztearbeitszeitgesetz und über die berechtigten Anliegen der angestellten Ärzte. Die österreichischen Ärzte, die tagtäglich hervorragende Arbeit für die Patienten leisten, mussten es sich lange genug gefallen lassen, dass ihnen die Politik und die Krankenhausgesellschaften auf der Nase herumtanzen.
Erst jetzt, wo immer mehr Jungmediziner diesen Arbeitsbedingungen verständlicherweise den Rücken zukehren und ins Ausland abwandern, wird vonseiten der Politik reagiert und eine EU-Richtlinie umgesetzt, die es bereits seit über zehn Jahren gibt (genau seit 2003). Eine Frage an die Politiker sei mir erlaubt: Was passiert, wenn ich, als gewöhnlicher Bürger, einfach mehr als zehn Jahre gegen eine bestehende EU-Richtlinie handle?
Klausel gegen Abwanderung
Als ich die Krankenpflegeschule, Jahrgang 1963/66, in Graz absolvierte, mussten wir uns schon am Beginn vertraglich verpflichten, dass wir nach unserer Diplomierung drei Jahre in einem öffentlichen Krankenhaus in der Steiermark arbeiten. Wer das nicht tat, musste die Ausbildungskosten, die vom Land Steiermark getragen wurden, zurückerstatten.
Warum kann man das nicht auch bei den Medizinstudenten österreichweit anwenden? Sie studieren auf unser aller Kosten und wenn sie fertig sind, verlassen sie das Land und wir, die dann auf ihre Hilfe angewiesen sind, können sehen, woher wir die benötigte ärztliche Hilfe bekommen.
Es ist mir schon klar, dass sie besser verdienen möchten, aber vielleicht denkt der eine oder andere einmal nach, woher die hauptsächliche Finanzierung ihres Studiums kam und ob sie nicht auch eine Verpflichtung gegenüber ihrem Heimatland hätten. Ausländische Medizinstudenten sollten ihr Studium von ihrem Heimatland bezahlt bekommen (und nicht von uns Österreichern), wo für sie dann dort das Gleiche gilt. Österreich ist das einzige Land der EU, das die Errichtung ärztlicher Hausapotheken erlaubt. Diese Sonderregelung soll der