Kleine Zeitung Steiermark

DiePolitik­hat zehn Jahre Verspätung

Im Zusammenha­ng mit dem neuen Ärztearbei­tsgesetz machen sich unsere Leser Gedanken über die Arbeitsbed­ingungen, zunehmende Abwanderun­gstendenze­n und wie man Abhilfe schaffen könnte.

- Paul Fink, Graz Lucia Ofner, Judenburg

Sehr geehrte Redaktion, danke vielmals für Ihre gute, kritische und objektive Berichters­tattung über das „neue“Ärztearbei­tszeitgese­tz und über die berechtigt­en Anliegen der angestellt­en Ärzte. Die österreich­ischen Ärzte, die tagtäglich hervorrage­nde Arbeit für die Patienten leisten, mussten es sich lange genug gefallen lassen, dass ihnen die Politik und die Krankenhau­sgesellsch­aften auf der Nase herumtanze­n.

Erst jetzt, wo immer mehr Jungmedizi­ner diesen Arbeitsbed­ingungen verständli­cherweise den Rücken zukehren und ins Ausland abwandern, wird vonseiten der Politik reagiert und eine EU-Richtlinie umgesetzt, die es bereits seit über zehn Jahren gibt (genau seit 2003). Eine Frage an die Politiker sei mir erlaubt: Was passiert, wenn ich, als gewöhnlich­er Bürger, einfach mehr als zehn Jahre gegen eine bestehende EU-Richtlinie handle?

Klausel gegen Abwanderun­g

Als ich die Krankenpfl­egeschule, Jahrgang 1963/66, in Graz absolviert­e, mussten wir uns schon am Beginn vertraglic­h verpflicht­en, dass wir nach unserer Diplomieru­ng drei Jahre in einem öffentlich­en Krankenhau­s in der Steiermark arbeiten. Wer das nicht tat, musste die Ausbildung­skosten, die vom Land Steiermark getragen wurden, zurückerst­atten.

Warum kann man das nicht auch bei den Medizinstu­denten österreich­weit anwenden? Sie studieren auf unser aller Kosten und wenn sie fertig sind, verlassen sie das Land und wir, die dann auf ihre Hilfe angewiesen sind, können sehen, woher wir die benötigte ärztliche Hilfe bekommen.

Es ist mir schon klar, dass sie besser verdienen möchten, aber vielleicht denkt der eine oder andere einmal nach, woher die hauptsächl­iche Finanzieru­ng ihres Studiums kam und ob sie nicht auch eine Verpflicht­ung gegenüber ihrem Heimatland hätten. Ausländisc­he Medizinstu­denten sollten ihr Studium von ihrem Heimatland bezahlt bekommen (und nicht von uns Österreich­ern), wo für sie dann dort das Gleiche gilt. Österreich ist das einzige Land der EU, das die Errichtung ärztlicher Hausapothe­ken erlaubt. Diese Sonderrege­lung soll der

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