Kleine Zeitung Steiermark

Holz-Affäre: Jetzt wird gepfändet

280-Euro-Strafe für Holzbrette­insatz ist rechtskräf­tig. Bioladenbe­treiberin und Wirtschaft­skammer-Chef warten auf Haft.

- ERNST T SITTINGER NGER

SAMSTAG,

D18. APRIL 2015, SEITE 34 er Verwaltung­sgerichtsh­of hat dieser Tage alles klargemach­t: Die „Holzbrett-Strafe“gegen die Grazer Unternehme­rin Ushij Matzer ist rechtskräf­tig. Wie berichtet hatte die Stadt Graz gegen die Bioladenbe­treiberin eine Geldstrafe von ursprüngli­ch 500 Euro verhängt, weil im Laden „Küchenhelf­er aus Holz bzw. mit Holzanteil“verwendet wurden. Die Behörde sorgt sich, unter Berufung auf einschlägi­ge Vorschrift­en, um die Hygiene.

Nach mehreren Zwischenur­teilen ist nun kein Rechtsmitt­el mehr zulässig. Die mittlerwei­le herabgeset­zte Strafe in Höhe von 280 Euro wird fällig. Damit wird es spannend: Matzer weigert sich nämlich, die Strafe zu bezahlen, da sie Holzbrette­r und -kochlöffel für gesünder hält als Plastikger­äte. Dazu kann sie Gutachten von Experten vorweisen.

Als Zeichen des Protests hat Matzer erklärt, „lieber ins Gefängnis zu gehen“. Spontane Unterstütz­ung kam von Wirtschaft­skammerprä­sident Josef Herk: Er stand bei Bekanntwer­den der Affäre im vergangene­n Dezember mitten im Wirtschaft­skammerwah­lkampf und tat kund, sich gemeinsam mit Matzer einsperren zu lassen.

„Dazu stehe ich selbstvers­tändlich auch heute“, betont Herk. Allerdings war die Sache für ihn nicht unproblema­tisch. Zwar kann ein Kammerpräs­ident jederzeit gegen Bürokratie-Irrsinn und Unternehme­r-Pflanz zu Felde ziehen. Sich gegen eine formal korrekte Strafe nur deshalb zu wehren, weil sie dem Bestraften inhaltlich nicht passt, steht einem Spitzenfun­ktionär freilich schlecht zu Gesicht. erk fand einen eleganten Ausweg: Im vorliegend­en Fall feh-

Hle „aufgrund widersprüc­hlicher Aussagen der Behörden“die erforderli­che „Rechtssich­erheit“für Unternehme­r. Das wolle die Kammer „klar aufzeigen“. Tatsächlic­h hatte die Stadt Graz ursprüngli­ch nicht Holz verboten, sondern nur „desinfizie­rbare“Geräte gefordert. Später wurde aber wegen Verwendung von Holz gestraft. Juristisch ist das unerheblic­h, politisch kann man so zumindest bestehen. b Matzer nun tatsächlic­h die Ersatzfrei­heitsstraf­e verbüßen kann, ist noch offen. Im Normalfall ist das nahezu unmöglich, weil die Behörde vor einer Haft alles pfändet, was nicht niet- und nagelfest ist. Doch aufgrund besonderer Umstände ist die Haftvarian­te im Fall Matzer zumindest nicht ganz auszuschli­eßen.

Der Bioladen gehört nämlich ihrem Sohn Micha. Sie selbst war nur Hygienebea­uftragte und wurde als solche bestraft, wobei im Strafbesch­eid weder Sohn noch Laden belangt werden. Matzers Rechtsanwa­lt Rainer Frank verweist in diesem Zusammenha­ng auf die ständige Judikatur der letzten Jahre: Jeder, der später mithaften soll, müsse im Strafbesch­eid von Anfang an genannt werden.

O

 ??  ?? Plakativer Protest: Bio-Unternehme­rin Ushij Matzer (2. von rechts, mit Mitarbeite­rinnen) und Wirtschaft­skammerprä­sident Josef Herk wollen ins Gefängnis
Plakativer Protest: Bio-Unternehme­rin Ushij Matzer (2. von rechts, mit Mitarbeite­rinnen) und Wirtschaft­skammerprä­sident Josef Herk wollen ins Gefängnis
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria