Hohe Finanzstrafe für den früheren Finanzjongleur
Finanzstrafverfahren in Leoben: Ex-Anlageberater Hans Linz fasste noch einmal zwei Jahre und drei Monate Haft plus sieben Millionen Euro Geldstrafe aus. Steuerhinterziehung von 8,3 Millionen Euro war angeklagt.
Erbsengrün sind sie und sichtlich etliche Kilo schwer – die zwei Tragtaschen, die Hans Linz vor den Verhandlungssaal K in den zweiten Stock des Landesgerichts Leoben schleppt. Deutlich bescheidener nimmt sich das Medieninteresse aus als im März 2011, als der ehemalige Anlageberater wegen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt wurde – und zwar rechtskräftig. Zwei Mal versuchte Linz bis jetzt, eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens anzustrengen. Vergeblich.
Linz verbüßt die Haftstrafe von sieben Jahren und vier Monaten in der Justizanstalt Garsten. Seit sieben Monaten ist er Freigänger. Und rechnet mit einer vorzeitigen Entlassung noch heuer. „In den vergangenen Jahren habe ich genügend Zeit gehabt, mich mit den Dingen intensiv zu beschäftigen. 500 Seiten habe ich zusammengeschrieben“, erklärt Linz, der sich erneut um die Wiederaufnahme bemühen möchte. „Ich bin nicht schuldig, war vier Jahre zu Unrecht im Gefängnis. Das kann ich beweisen. Das Finanzstrafverfahren baut auf einem fehlerhaften Urteil auf “, so Linz. Richterin Barbara Grundbichler, die das Finanzstrafverfahren lei- tete, winkt ab: „Das ist nicht Thema dieses Verfahrens, das können wir nicht hier und jetzt aufrollen. Solange das Urteil von 2011 gültig ist, gilt das als Grundlage dieses Verfahrens.“So könne man sich nur dem Vorwurf der Steuerhinterziehung widmen.
8,3 Millionen Euro
Linz soll laut Anklage des Leitenden Staatsanwalts Walter Plöbst von 1996 bis 2008 als Anlageberater insgesamt 8,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen haben. Von insgesamt 35 Millionen Euro, die Linz von vielen Anlegern bekommen hat, soll er sich 16,6 Millionen Euro behalten haben. Davon habe er zwölf Millionen Euro in den Fußballverein DSV Leoben fließen lassen. Den Rest habe er für eine Ferienappartementanlage und seinen Lebensstil verwen- det. Aus verschiedenen Gründen seien diese 16,6 Millionen Euro nicht zu versteuern gewesen, so der Verteidiger von Linz. Staatsanwaltschaft und Finanzbehörde sehen das anders. Diese Summe sei nicht als Gewinn zu werten und abgabentechnisch demnach nicht zu deklarieren gewesen, ergänzt Linz, der sich selbst als Opfer des ehemaligen Anlageberaters Auer von Welsbach sieht. „Wäre das kein Betrug gewesen, hätte ich von der AvW 39,3 Millionen Euro überwiesen bekommen und 36 Millionen an Anleger ausbezahlt. Ich hätte 3,3 Millionen Euro Gewinn gehabt und das sowieso versteuert“, erklärt Linz. Der Schöffensenat schenkt ihm keinen Glauben: Linz fasst sieben Millionen Euro Geldstrafe plus zwei Jahre und drei Monate Haft aus. Er meldet volle Berufung an. Nicht rechtskräftig.