Steirer bekommen im Streit mit Amazon recht
Rechtsstreit um Marke Gofit: Amazon soll „fahrlässig und schuldhaft“gehandelt haben.
KÖLN/MÜRZHOFEN. Es sei ein „schöner Erfolg“, dessen Relevanz man selbst noch nicht gänzlich einordnen könne – auch weil Amazon „ziemlich sicher Berufung einlegen wird“. Die Freude, im Kampf David gegen Goliath ein großes Ausrufezeichen gesetzt zu haben, ist Dietlinde Haverkamp im Gespräch mit der Kleinen Zeitung trotzdem recht schnell anzuhören. Die Geschäftsführerin der steirischen Firma Gofit, einem Hersteller von Gesundheitsmatten, hat den Online-Händler Amazon verklagt und von einem Gericht in Köln nun recht bekommen. Grund für die Klage des 2013 in Mürzhofen gegründeten Unternehmens war die Autovervollständigung bei der Suche auf Amazon.de.
Wer dort nämlich „gofit“oder auch nur die drei Buchstaben „gof “eingibt, bekommt unter anderem folgende Suchwortvorschläge: „gofit matte“, „gofit gesundheitsmatte“oder „gofit matte orginal aus der schweiz“. Wenn der Amazon-Kunde einen der vorgeschlagenen Suchbegriffe Streit-Anlassfall: Gofit-Gesundheitsmatte anklickt, bekommt er diverse Gesundheitsmatten zu sehen, aber keine der Firma Gofit, die ihre Produkte nicht über Amazon verkauft. Dies beurteilt das deutsche Gericht als eine Verletzung des Markenrechts. Amazon muss laut der Austria Presse Agentur die Autovervollständigung der Suchbegriffe künftig unterlassen. Ansonsten droht dem Online-Konzern, der laut dem Urteil „zumindest fahrlässig und damit schuldhaft“gehandelt hat, ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro.
Dabei wurde der Fall übrigens ursprünglich eher zufällig ins Rollen gebracht. „Bei uns haben Leute angerufen und gesagt, dass auf Amazon unsere Matte angeboten wird“, erinnert sich Dietlinde Haverkamp. In Folge brachen dem Unternehmen zunehmend die Umsätze ein – von „bis zu 30 Prozent“spricht Haverkamp. Immer mehr Menschen kauften die irreführenden „AmazonMatten“.
Wird das noch nicht rechtskräftige Urteil nun bestätigt, steht Amazons Suchwortergänzung zur Disposition. Eine diesbezügliche Änderung könnte für Amazon jedenfalls schmerzhaft werden und – auch juristisch – weitgehende Auswirkungen haben.