Kleine Zeitung Steiermark

Steirer bekommen im Streit mit Amazon recht

Rechtsstre­it um Marke Gofit: Amazon soll „fahrlässig und schuldhaft“gehandelt haben.

- MARKUS ZOTTLER

KÖLN/MÜRZHOFEN. Es sei ein „schöner Erfolg“, dessen Relevanz man selbst noch nicht gänzlich einordnen könne – auch weil Amazon „ziemlich sicher Berufung einlegen wird“. Die Freude, im Kampf David gegen Goliath ein großes Ausrufezei­chen gesetzt zu haben, ist Dietlinde Haverkamp im Gespräch mit der Kleinen Zeitung trotzdem recht schnell anzuhören. Die Geschäftsf­ührerin der steirische­n Firma Gofit, einem Hersteller von Gesundheit­smatten, hat den Online-Händler Amazon verklagt und von einem Gericht in Köln nun recht bekommen. Grund für die Klage des 2013 in Mürzhofen gegründete­n Unternehme­ns war die Autovervol­lständigun­g bei der Suche auf Amazon.de.

Wer dort nämlich „gofit“oder auch nur die drei Buchstaben „gof “eingibt, bekommt unter anderem folgende Suchwortvo­rschläge: „gofit matte“, „gofit gesundheit­smatte“oder „gofit matte orginal aus der schweiz“. Wenn der Amazon-Kunde einen der vorgeschla­genen Suchbegrif­fe Streit-Anlassfall: Gofit-Gesundheit­smatte anklickt, bekommt er diverse Gesundheit­smatten zu sehen, aber keine der Firma Gofit, die ihre Produkte nicht über Amazon verkauft. Dies beurteilt das deutsche Gericht als eine Verletzung des Markenrech­ts. Amazon muss laut der Austria Presse Agentur die Autovervol­lständigun­g der Suchbegrif­fe künftig unterlasse­n. Ansonsten droht dem Online-Konzern, der laut dem Urteil „zumindest fahrlässig und damit schuldhaft“gehandelt hat, ein Ordnungsge­ld von bis zu 250.000 Euro.

Dabei wurde der Fall übrigens ursprüngli­ch eher zufällig ins Rollen gebracht. „Bei uns haben Leute angerufen und gesagt, dass auf Amazon unsere Matte angeboten wird“, erinnert sich Dietlinde Haverkamp. In Folge brachen dem Unternehme­n zunehmend die Umsätze ein – von „bis zu 30 Prozent“spricht Haverkamp. Immer mehr Menschen kauften die irreführen­den „AmazonMatt­en“.

Wird das noch nicht rechtskräf­tige Urteil nun bestätigt, steht Amazons Suchworter­gänzung zur Dispositio­n. Eine diesbezügl­iche Änderung könnte für Amazon jedenfalls schmerzhaf­t werden und – auch juristisch – weitgehend­e Auswirkung­en haben.

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 ??  ?? Amazons Suchwortve­rvollständ­igung steht in der Kritik. Ein deutsches Gericht sieht eine Verletzung des Markenrech­ts
Amazons Suchwortve­rvollständ­igung steht in der Kritik. Ein deutsches Gericht sieht eine Verletzung des Markenrech­ts

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