Die Opfer
Wir wollen den Anschein einer Befangenheit vermeiden. Über alle Rechtsmittel entscheidet nun
OLGWien.“das
takulärsten und aufwendigsten Schadensfälle der vergangenen Jahre konfrontiert, wie Wolfgang Reisinger, Leiter der Spezialschadensabteilung bestätigt. „Ein Autobusunfall mit sechs Toten und 20 Schwerverletzten erreichte ein ähnliches Ausmaß.“
Seit der Katastrophe in Kaprun gibt es für Versicherungen einen Krisenplan. Nach diesem Krisenplan sind wir vom ersten Tag an vorgegangen“, so Reisinger. Die Wiener Städtische hat für die Entschädigungszahlungen sieben Millionen Euro zur Verfügung – 5,8 Millionen für Auszahlungen an Angehörige der Toten und Entschädigungen der verletzten Personen, 1,2 Millionen für die Sachschäden.
Erste Entschädigungen an leicht verletzte Opfer habe es bereits gegeben, heißt es seitens der Wiener Städtischen. Reisinger: „Auch Zahlungen für Sachschäden haben wir bereits geleistet.“Derzeit liegen dem Versicherungsunternehmen 25 Schadensmeldungen vor. Rund zehn davon betreffen Schwer- Caroline List, OLG-Sprecherin verletzte. Opfer können sich beim Magistrat Graz melden.
Üblicherweise erhalten die Opfer – wie bei Verkehrsunfällen – eine einmalige Entschädigungszahlung. Bei Dauerschäden seien aber auch Rentenzahlungen möglich, versichert Reisinger. Und: Die Versicherung muss auch für alle Behandlungs- und Begräbniskosten aufkommen. Theoretisch könnte sie den Amokfahrer auf Regress klagen. Reisinger: „Damit haben wir uns noch nicht auseinandergesetzt. Wir haben jetzt andere Sorgen – die Entschädigung der Opfer.“
Richterin unter Opfern
Das Oberlandesgericht Graz hat gestern bekannt gegeben, dass alle Rechtsmittel in der Strafsache Alen R. im Oberlandesgericht Wien bearbeitet werden. Grund: „Unter den Verletzten befindet sich eine Richterin des OLG Graz. Wir wollen den Anschein der Befangenheit vermeiden“, so OLG-Sprecherin Caroline List. Das Verfahren selbst findet jedoch im Grazer Straflandesgericht statt.